Betreff
6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Wyk auf Föhr unter Einbeziehung von Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Parkstraße, Stockmannsweg bis zum Strand im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001809/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.    Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind nur von Trägern öffentlicher Belange inhaltliche Punkte vorgetragen worden. Diese Punkt berühren nicht die Grundzüge der Planung und werden gemäß Anlage zur Vorlage abgewogen und dabei berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die betroffenen Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Badestraße, Parkstraße, Stockmannsweg bis zum Strand   unter Einbeziehung von Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr bis zum Strand, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird im Wege der „Berichtigung“ angepasst, indem die bereits dargestellte  „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ mit der Zielsetzung „Parkplatz“ zur Zielsetzung „Fuß- und Radweg“ umgewandelt wird.

5.      Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den Beschluss der Stadtvertretung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Stockmannsweg im Teilabschnitt zwischen Badestraße und Parkstraße soll umgestaltet und im Hinblick auf die touristische Nutzung in seiner Aufenthaltsqualität aufgewertet werden. Einbezogen in die Neugestaltung sind der nördlich angrenzende Grünbereich des Wäldchens sowie die südlich angrenzende Böschung zum Strand sowie eine Teilfläche des Strandes.

Die Maßnahme soll im Rahmen eines Modellvorhabens mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

 

Stand des Planverfahrens

In der Sitzung der Stadtvertretung am 27.05.2010 ist u. a. der Entwurfs- und Auslegungs-beschluss für das Planverfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 gefasst worden. Danach sind eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Ferner ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt.

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

Im Verlauf der oben beschriebenen Verfahrensschritte sind nur Stellungnahmen von Behörden eingegangen. Grundlegende Bedenken sind dabei nicht vorgetragen worden. Teilweise sind durch die Auswertung der Stellungnahmen Klarstellungen bzw. Änderungen an den Planfestsetzungen notwendig geworden. Diese Änderungen an Planzeichnung, Text und Begründung berühren jedoch nicht die Grundzüge der Planung. Da es sich ausschließlich um Flächen im Eigentum der Stadt Wyk auf Föhr handelt, erübrigt sich ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren betroffener Eigentümer

 

Seitens der Nachbargemeinden sind keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen worden.

 

Auch von Privatpersonen sind keine Eingaben mit Anregungen und Bedenken innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden.

 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

Die Auswertung der oben beschriebenen Stellungnahmen hat zwar zu Änderungen an den Planunterlagen jedoch nicht zu grundlegenden inhaltlichen Änderungen an der Planung geführt.

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist daher nach der unter Punkt a) erfolgten Abwägung nunmehr der Satzungsbeschluss zu fassen.