Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr 13 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt im Norden vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstr., im Osten von der Westgrenze der Bebauung westlich von Amselweg und Drosselsteig sowie dem Eulenkamp, im Süden vom Strand und "Am Golfplatz", im Westen von der Westgrenze des Geländes des AOK-Heimes sowie dem öffentl. Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 13
Vorlage
Stadt/001846
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussempfehlung:

 

  1. Zur Sicherung der Planung beschließt die Stadtvertretung im Hinblick auf die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre betreffend den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet umgrenzt im Norden vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstraße, im Osten von der Westgrenze der Bebauung westlich von Amselweg und Drosselsteig sowie dem Eulenkamp, im Süden vom Strand und "Am Golfplatz", im Westen von der Westgrenze des Geländes des AOK-Kinderheimes sowie dem öffentlichen Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg.

  2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, im Namen der Stadt Wyk auf Föhr die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:


Sachverhalt / Erforderlichkeit der Veränderungssperre

Einige der im Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt Wyk getroffenen Festsetzungen haben in der Vergangenheit zu bauordnungsrechtlichen Abläufen bis hin zu gerichtlichen Verfahren geführt.  Ferner haben sich aus der Entwicklung der Rechtssprechung heraus inzwischen andere Sichtweisen ergeben etwa zur Ausweisung der Art der Nutzung als Reines Wohngebiet (WR) als zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes.

 

Zur Klarstellungen der planungsrechtlichen Regelungen vor dem Hintergrund heutiger Rechtsprechung sowie zur Rechtssicherheit der Planfestsetzungen sollen im Wege einer 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 diese Punkte überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Hierfür sind entsprechende Planungsziele in Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für diese Bebauungsplanänderung formuliert worden.  Das sind:

 

  • die Ausweisung eines Sondergebiets (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung an Stelle des bislang festgesetzten Reinen Wohngebietes (WR);

  • Überprüfung und gegebenenfalls Neuregelung der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Dachflächenfenstern und anderen gestalterischen Festsetzungen.

 

Um die Sicherung der Planung im Hinblick auf diese beabsichtigen Änderungen gewährleisten zu können, ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.