Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr 13 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt im Norden vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstr., im Osten von der Westgrenze der Bebauung westlich von Amselweg und Drosselsteig sowie dem Eulenkamp, im Süden vom Strand und "Am Golfplatz", im Westen von der Westgrenze des Geländes des AOK-Heimes sowie dem öffentl. Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg hier: 1. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 13
Vorlage
Stadt/001846/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

 

Beschlussempfehlung:

 

  1. Zur weiteren Sicherung der Planung beschließt die Stadtvertretung im Hinblick auf die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 die als Anlage beigefügte Satzung über eine 1. Verlängerung der Veränderungssperre betreffend den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet umgrenzt im Norden vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstraße, im Osten von der Westgrenze der Bebauung westlich von Amselweg und Drosselsteig sowie dem Eulenkamp, im Süden vom Strand und "Am Golfplatz", im Westen von der Westgrenze des Geländes des AOK-Kinderheimes sowie dem öffentlichen Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg.

  2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, im Namen der Stadt Wyk auf Föhr die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:


Ausgangspunkt

Am 09.12.2010 hat die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 gefasst, um im Interesse der Rechtssicherheit sowie zur Klarstellung  der planungsrechtlichen Regelungen vor dem Hintergrund heutiger Rechtsprechung die Festsetzungen zur Art der Nutzung sowie zu einigen eher gestalterischen Regelungen (z. B. zu Dachflächenfenstern) zu ändern.

 

Zur Sicherung der Planung im Hinblick auf diese beabsichtigen Änderungen ist zeitgleich am 09.12.2010 der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen worden. Diese Veränderungssperre ist öffentlich bekannt gemacht worden und gilt seitdem bis zum 21.12.2012.

 

 

Stand des Planverfahrens

Zwischenzeitlich hat der Entwurf der Planänderung zweimal öffentlich ausgelegen, weil eine Vielzahl von Eingaben eingegangen war und Inhalte des geänderten Entwurfes dementsprechend wiederholt geändert worden sind. Auch die nach der 2. Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen haben zu weiteren Änderungen geführt, so dass am 14.06.2012 der 3. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss von der Stadtvertretung gefasst worden ist. D. h. die geänderten Planunterlagen sind ein drittes Mal öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.

 

Aus arbeitstechnischen Gründen konnten diese Verfahrensschritte bisher nicht abgewickelt werden.

 

 

Erforderlichkeit der Verlängerung der Veränderungssperre

Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Verfahrensstandes, kann das Planverfahren nicht bis zum Ablaufen der Veränderungssperre im Dezember diesen Jahres abgeschlossen werden.

Zur weiteren Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigen Änderungen ist daher eine 1. Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich.