Betreff
Erhaltungssatzung der Gemeinde Oevenum für das Gebiet des historischen Ortskerns a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Oev/000035
Art
Beschlussvorlage Oevenum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für  das Gebiet des historischen Ortskerns – beiderseits Dörpstrat und Buurnstrat – wird der Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung der Erhaltungssatzung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt

2.2.  Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 172 Abs. 2 BauGB).

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Oevenum beabsichtigt, die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Gebiet des historischen Ortskerns – beiderseits Dörpstrat und Buurnstrat – einzuleiten.