hier: Satzungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
- Die
als Anlage beigefügte Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zur Erhaltung der
städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen
Gestalt sowie zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für
das Gebiet des historischen Ortskerns, beiderseits „Dörpstrat“ und
„Buurnstrat“ wird als Satzung beschlossen.
- Die
Begründung zur Satzung wird gebilligt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: ... ;
davon anwesend: … ; Ja-Stimmen:
… ; Nein-Stimmen: … ; Stimmenthaltungen: …
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine /
folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter / von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: …
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangspunkt
Angesichts baulicher Vorhaben, die sich auf das Ortsbild auswirken können
und von bisherigen Satzungen wie z.B. der Ortsgestaltungssatzung nicht erfasst
werden, hat die Gemeindevertretung die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach
§ 172 Baugesetzbuch (BauGB) für den historischen Ortskern beschlossen.
Mit der Satzungsaufstellung soll einer Entwicklung entgegengesteuert werden, wonach in der jüngeren Vergangenheit punktuell Gebäude errichtet, abgebrochen oder bauliche Veränderungen durchgeführt wurden, die den historisch gewachsenen Gestaltungszusammenhang nicht berücksichtigen. Die gewachsene Struktur von Oevenum wird maßgeblich durch die Substanz historischer (Reetdach-)Häuser geprägt. Diese soll zukünftig durch die vorliegende Satzung geschützt und erhalten werden.
Ferner soll einer schleichenden Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen bzw. zu als Zweitwohnungen genutzten Wohngebäuden entgegengewirkt werden.
Von daher ist der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zum Schutz des Ortsbildes und der Bevölkerungsstruktur für das Satzungsgebiet geboten.
Weitere Vorgehensweise zur Satzungserstellung
Das Bau- und Planungsamt des Amts Föhr-Amrum hat eine städtebauliche
Bestandsaufnahme der für die Satzungserstellung bedeutsamen Punkte erarbeitet.
Eine Begehung des Satzungsgebietes ist erfolgt, um den baulichen Bestand
hinsichtlich seiner Gestaltwirkung für das Ortsbild zu bewerten. Die Ergebnisse
dieser Bestandserhebungen unterstreichen, dass der Erlass einer
Erhaltungssatzung für den Ortskern der Gemeinde Oevenum sinnvoll und
gerechtfertigt ist, um städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzusteuern.
Daher wird die beigefügte Satzung mit Begründung zur Beschlussfassung vorgelegt.