Betreff
4. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb
Vorlage
Stadt/001537/5
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Die vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Der Entwurf für die Änderung der Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wurde im Hafenausschuss beraten. Es wurde angeregt, die Tarife bezüglich der Staffelung künftig durch eine gleichmäßige Erhöhung nach der Schiffs- oder Bootslänge festzulegen. Die neuen Entgelte sind dann jeweils pro angefangenen Meter auszuweisen, um eine Tarifgerechtigkeit zu erhalten.

 

Diese Neufassung der Entgelte führt in einigen Fällen zu nicht unerheblichen Veränderungen. Die Tarife für Sportboote und Fischereifahrzeuge sind jedoch im Vergleich zu anderen Häfen nach wie vor angemessen. Um künftig Ungerechtigkeiten bei der Entgeltfestsetzung zu vermeiden, sollte die Neufassung der Satzung dementsprechend vorgenommen werden.

 

Für die Entgelte der Sportboote wurde bei den Tagessätzen die Kurabgabe eingerechnet. Die gesonderte Erhebung erübrigt sich künftig; es wird ein Liegegeld inklusive Kurabgabe kassiert. Im Zuge der Satzungsänderung sollten weiter Ermäßigungen für Boote ohne Besatzung (halber Tarif) sowie für eine längere Liegedauer (jeder 7. Tag ohne Berechnung) eingearbeitet werden.

 

Im Zuge der Überarbeitung der Entgeltordnung sollen auf Anregung der WDR auch die Kaientgelte für Stückgüter im Fährverkehr angepasst werden. Durch die bisherige Einteilung werden besonders kleine Einheiten benachteiligt. Die bisherige Staffelung von 100 kg soll neu auf 10 kg geändert werden. Hierzu wurde eine umfangreiche Berechnung der WDR vorgenommen. Als neues Entgelt soll künftig 0,07 € je angefangene 10 kg erhoben werden.  Dieser Tarif wird auch in den Häfen Dagebüll und Wittdün erhoben. Die Einnahmen werden sich für die Hafenbetrieb nur unwesentlich verändern.

 

Der Satzungsentwurf wurde entsprechend überarbeitet. Die erforderlichen Änderungen werden in der 4. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.