Betreff
5. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb
Vorlage
Stadt/001537/6
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Die vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb ist zur Klarstellung eine redaktionelle Ergänzung vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um das Verfahren für die Kaientgelterhebung für Personen. Um sicherzustellen, dass die Erhebung der Kaientgelte durch die Reedereien vorgenommen werden können, ist in der Entgeltordnung darauf hinzuweisen, dass die Reedereien und die Benutzer als Gesamtschuldner zahlungspflichtig sind.

 

Der Satzungsentwurf wurde entsprechend überarbeitet. Die erforderliche Ergänzung wird in der 5. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

In den Entgeltordnungen für die Häfen Dagebüll und Wittdün wurde ein gleichlautender Zusatz bereits eingearbeitet.

 

 

5. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den

Städtischen Hafenbetrieb Wyk auf Föhr

 

Aufgrund der §§ 4 und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBL. 2003 Schl.-H. Seite 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom   --.--.2015 folgende 5. Nachtragssatzung erlassen:

 

 

 

 

Artikel 1

 

§ 3 Abs. 3  erhält folgende Fassung:

 

Für die Entgelte, die auf Fahrzeuge, Geräte oder sonstige Schwimmkörper entfallen, sind deren Eigentümer und Benutzer als Gesamtschuldner zahlungspflichtig. Für den Umschlag von Gütern sind Verlader und Empfänger sowie Eigentümer der Güter als Gesamtschuldner zahlungspflichtig. Für die zu erhebenden Kaientgelte sind die Reedereien und die Benutzer als Gesamtschuldner zahlungspflichtig.

 

Artikel 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.

 

 

Wyk auf Föhr, den  --.--.2015                                

 

                                                                                                            Stadt Wyk auf Föhr

                                                                                                            Der Bürgermeister  

 

  Paul Raffelhüschen