Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Verwaltung der Abwassergebühren
Vorlage
Amt/000135
Art
Beschlussvorlage Amt
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zu Verwaltung der Abwassergebühren (Entwurf vom 29.06.2011) wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Im Jahre 2002 hat die Stadt Wyk auf Föhr mit dem Wasserbeschaffungsverband Föhr (WBV) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Verwaltung der Abwassergebühren abgeschlossen. Einen entsprechenden Vertrag schloss dann auch das damalige Amt Föhr-Land im Jahre 2004 mit dem WBV ab. Die Aufgaben der Abwassergebührenverwaltung wurden bisher aufgrund dieser Verträge vom WBV für die Amtsverwaltung erfüllt. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und ist sowohl im Sinne der Vertragspartner als auch im Sinne der Gebührenschuldner sehr effizient und – im Vergleich zu den ursprünglichen Abläufen – deutlich kostengünstiger.

Für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben hat der WBV bisher eine Kostenerstattung in Höhe von 2,20 € für jeden abzurechnenden Wasserzähler zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer erhalten. Bei derzeit etwa 6.650 Zählern sind dies jährlich Verwaltungskosten von brutto rund 17.400 €.

Zwischenzeitlich hat der WBV eine aktuelle Kalkulation des Abrechnungspreises für die Abwassergebührenverwaltung erstellt. Danach liegen die jährlichen Gesamtkosten für die vom WBV übernommenen Verwaltungsaufgaben bei brutto 23.816,87 €. Folglich wäre für eine kostendeckende Erstattung des Aufwandes bei 6.650 abzurechnenden Wasserzählern ein Betrag von 3,58 € pro Zähler aufzuwenden. Dies entspricht einem Nettopreis von etwa 3,00 €.

Die Altverträge sind vom WBV mit dem Ziel einer Kostenanpassung termingerecht zum Jahresende 2011 gekündigt worden. Bei dieser Gelegenheit bietet sich an, die getroffenen Vereinbarungen nach der Verwaltungsfusion am 1. Januar 2007 auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen. Ein entsprechender Neuvertrag wurde vorbereitet und ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Anlagen:

Vertragsentwurf