Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Verwaltung der Abwassergebühren
Vorlage
Amt/000135/1
Art
Beschlussvorlage Amt
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zu Verwaltung der Abwassergebühren (Entwurf vom 19.10.2021) wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Im Jahre 2011 hat das Amt Föhr-Amrum mit dem Wasserbeschaffungsverband Föhr (WBV) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Verwaltung der Abwassergebühren abgeschlossen. Entsprechende Verträge bestanden vorher bereits mit dem damaligen Amt Föhr-Land und der Stadt Wyk auf Föhr. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und ist sowohl im Sinne der Vertragspartner als auch im Sinne der Gebührenschuldner effizient.

Für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben hat der WBV bisher eine Kostenerstattung in Höhe von 3,00 € für jeden abzurechnenden Wasserzähler zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer erhalten. Dies entsprach bisher jährlichen Verwaltungskosten von brutto rund 27.000 €.

Zwischenzeitlich hat der WBV eine aktuelle Kalkulation des Abrechnungspreises für die Abwassergebührenverwaltung erstellt. Danach liegen die jährlichen Gesamtkosten für die vom WBV übernommenen Verwaltungsaufgaben bei 48.023,68 €. Folglich wäre für eine kostendeckende Erstattung des Aufwandes bei 6.837 abzurechnenden Wasserzählern ein Betrag von 7,02 € pro Zähler aufzuwenden. Die Kostensteigerung ist hauptsächlich durch die Beschaffung und Installation der neuen iPERL-Funkwasserzähler begründet, deren Finanzierung bislang nicht berücksichtigt wurde.

Der Altvertrag ist vom WBV mit dem Ziel einer Kostenanpassung zum Jahresende 2021 gekündigt worden. Ein entsprechender Neuvertrag wurde vorbereitet und ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.