Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für den gesamten Strandbereich vom Hafen bis Greveling-Deich, insbesondere das Teilgebiet 46d für den Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und das Teilgebiet 46g für den BereichHöhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg hier: Verfahrensempfehlung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
Stadt/001841/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

 

1.    Die Grundzüge der Planung für die künftige 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr am Strand, insbesondere für das Teilgebiet 46d im Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und für das Teilgebiet 46g im Bereich Höhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg sowie der Vorentwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.


2.    Zugleich wird die Verwaltung beauftragt die „vorgezogene Behördenbeteiligung“ nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ nach § 3 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.



 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Ausgangspunkte für die Planung

Der städtischen Hafenbetrieb hat die Erweiterung der Sondergebietsflächen in den beiden oben genannten Teilabschnitten der Strandzone beantragt. Es sollen die Entwicklung eines Wasserportzentrums sowie eine vergrößerte gastronomische Außenterrasse ermöglicht werden.

Das gegenwärtige Planungsrecht lässt eine Nutzungserweiterung im geplanten Umfang nicht zu.

 

Im Interesse der Weiterentwicklung der touristischen Entwicklung hat die Stadtvertretung am 09.12.2010 einen Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanänderung in diesen beiden Strandabschnitten gefasst und Planungsziele formuliert.

 

 

Bisheriger Ablauf

Eine erste Vorabstimmung mit der Küstenschutzbehörde, dem Kreisbauamt, der unteren Naturschutzbehörde sowie der Landesplanungsbehörde hat deutlich gemacht, dass grundsätzlich zwar keine Bedenken gegen eine solche Planung gesehen werden, jedoch die mit der Planung verbundenen Erfordernisse unterschiedlichster Art abgearbeitet werden müssen.

 

Ein Landschaftsplanungsbüro ist u. a. wegen der besonderen umweltbezogenen Fragestellungen mit der Erstellung des Umweltberichtes und der Planunterlagen beauftragt worden. Erste Arbeitsergebnisse liegen nun vor. Es ist zu klären, ob mit diesem Vorentwurfsstand die vorgezogene Behördenbeteiligung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll.