Beschlussempfehlung:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1.
Der Entwurf für die künftige 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr am Strand,
insbesondere für das Teilgebiet 46d im Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark
und für das Teilgebiet 46g im Bereich Höhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg
sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen
gebilligt.
2.
Der Entwurf der Planänderung und die Begründung
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligten
und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung:
Sachstand und bisheriger Ablauf
Der städtischen Hafenbetrieb hat die Erweiterung der Sondergebietsflächen in den beiden oben genannten Teilabschnitten der Strandzone beantragt. Es sollen die Entwicklung eines Wassersportzentrums sowie vergrößerte gastronomische Außenterrassen ermöglicht werden.
Nach einer ersten Vorabstimmung mit der Küstenschutzbehörde, dem Kreisbauamt, der unteren Naturschutzbehörde sowie der Landesplanungsbehörde sind von einem Planungsbüro die Planungsunterlagen sowie der Umweltbericht erarbeitet worden.
Die vorgezogene Behördenbeteiligung ist durch geführt worden und hat noch einige Ergänzungen zu den Planunterlagen ergeben. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vor der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung noch durchgeführt werden.
Weitere Verfahrensweise
Das Planungsbüro hat nunmehr die Unterlagen so weit zusammengestellt, dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann, um danach die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchführen zu können.