Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für den gesamten Strandbereich vom Hafen bis Greveling-Deich, insbesondere das Teilgebiet 46d für den Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und das Teilgebiet 46g für den BereichHöhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001841/4
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.    Der Entwurf für die künftige 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr am Strand, insbesondere für das Teilgebiet 46d im Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und für das Teilgebiet 46g im Bereich Höhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.


2.    Der Entwurf der Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligten und über die öffentliche Auslegung zu informieren.



 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: ...; davon anwesend: ...;

Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Sachstand und bisheriger Ablauf

Der städtischen Hafenbetrieb hat die Erweiterung der Sondergebietsflächen in den beiden oben genannten Teilabschnitten der Strandzone beantragt. Es sollen die Entwicklung eines Wassersportzentrums sowie vergrößerte gastronomische Außenterrassen ermöglicht werden.

 

Nach einer ersten Vorabstimmung mit der Küstenschutzbehörde, dem Kreisbauamt, der unteren Naturschutzbehörde sowie der Landesplanungsbehörde sind von einem Planungsbüro die Planungsunterlagen sowie der Umweltbericht erarbeitet worden.

 

Die vorgezogene Behördenbeteiligung ist durch geführt worden und hat noch einige Ergänzungen zu den Planunterlagen ergeben.

 

Aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 19.01. 2012 haben sich keine Ergänzungen / Änderungen zu den Planunterlagen ergeben.

 

Im Verlauf der Beratung der Planungsinhalte in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 11.01.2012 sind zu zwei Sachverhalten Ergänzungen / Änderungen zu den Planunterlagen empfohlen worden:

 

1.                  Hinsichtlich der Lärmimmissionen werden aus Gründen der Gleichbehandlung die für das Gelände des Hotelprojektes mit seiner Strandbar getroffenen Regelungen sinngemäß übernommen auf der Grundlage eines noch zu erstellenden Schallschutzgutachtens.

2.                  Die ausnahmsweise Möglichkeit der Überschreitung der Baugrenzen im Falle von Sport- und Spielanlagen (z. B. Ballspielfelder) um maximal 5 m entfällt

(in Textziffer 4 bisheriger 2. Absatz).

 

Die Planunterlagen sind entsprechend geändert worden.

 

 

Weitere Verfahrensweise

Das Planungsbüro hat nunmehr die Unterlagen so weit zusammengestellt, dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann, um danach die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchführen zu können.