Beschlussempfehlung:
a)
Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
1. Die
im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der
öffentlichen Auslegung von Behörden und Privatpersonen eingegangenen Eingaben
und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die
Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) erneuter
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
2. Der
Entwurf für die künftige 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gebiet
der Stadt Wyk auf Föhr am Strand, insbesondere für das Teilgebiet 46d im
Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und für das Teilgebiet 46g im
Bereich Höhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg sowie der Entwurf der
Begründung dazu werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und der 1. öffentlichen Auslegung geändert.
2. Der
geänderte Entwurf für die künftige 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 für
das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr am Strand, insbesondere für das Teilgebiet
46d im Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und für das Teilgebiet
46g im Bereich Höhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg sowie der geänderte Entwurf
der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der
Entwurf der Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich
auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligten und über die 2. öffentliche
Auslegung zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: ...; davon anwesend: ...;
Ja-Stimmen:
...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren
folgende Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: ...
Sachdarstellung mit Begründung:
Sachstand und bisheriger Ablauf
Nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom 02.02.2012 haben die Planunterlagen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 öffentlich ausgelegen. Zeitgleich ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
a) Behandlung der
eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
Im Rahmen dieser Verfahrensschritte sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange wie auch von einer Privatpersonen Stellungnahmen abgegeben worden. Insbesondere soll das öffentliche Interesse an der Erweiterung der Strandbewirtschaftung durch eine weitere Detailierung der Inhalte des vorläufigen Strandbewirtschaftungskonzept näher beschrieben werden. Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.
Inhaltlich sind u. a. redaktionelle Klarstellungen sowie Ergänzungen an den Planunterlagen erfolgt. Dabei sind insbesondere die Textfestsetzungen zum Maß der Nutzung klarer gefasst worden.
Dementsprechend sind die Inhalte der Stellungnahme berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. auch nicht berücksichtigt gemäß Anlage zu dieser Vorlage.
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vor dem Hintergrund der aus den Stellungnahmen hervorgegangenen
Ergänzungen und Änderungen an den Planunterlagen sind diese erneut öffentlich
auszulegen. Die betreffenden Träger öffentlicher Belange sind erneut zu
beteiligen.
Das Planungsbüro hat die Stellungnahmen der Stadt mit den übergeordneten Behörden abgestimmt und die Unterlagen so weit zusammengestellt, dass der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann. Danach können die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ein zweites Mal durchgeführt werden.