Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für den gesamten Strandbereich vom Hafen bis Greveling-Deich, insbesondere das Teilgebiet 46d für den Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und das Teilgebiet 46g für den BereichHöhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg hier: a) Behandlung der Anregungen und Bedenken b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001841/5
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

a)           Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken    

 

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung von Behörden und Privatpersonen eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)  erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

2.    Der Entwurf für die künftige 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr am Strand, insbesondere für das Teilgebiet 46d im Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und für das Teilgebiet 46g im Bereich Höhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg sowie der Entwurf der Begründung dazu werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der 1. öffentlichen Auslegung geändert.

2.    Der geänderte Entwurf für die künftige 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr am Strand, insbesondere für das Teilgebiet 46d im Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und für das Teilgebiet 46g im Bereich Höhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg sowie der geänderte Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3.    Der Entwurf der Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligten und über die 2. öffentliche Auslegung zu informieren.



 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: ...; davon anwesend: ...;

Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Sachstand und bisheriger Ablauf

Nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom 02.02.2012 haben die Planunterlagen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 öffentlich ausgelegen. Zeitgleich ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.

 

 

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

Im Rahmen dieser Verfahrensschritte sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange wie auch von einer Privatpersonen Stellungnahmen abgegeben worden. Insbesondere soll das öffentliche Interesse an der Erweiterung der Strandbewirtschaftung durch eine weitere Detailierung der Inhalte des vorläufigen Strandbewirtschaftungskonzept näher beschrieben werden. Die  vorgetragenen Anregungen und Bedenken sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.

 

Inhaltlich sind u. a. redaktionelle Klarstellungen sowie Ergänzungen an den Planunterlagen erfolgt. Dabei sind insbesondere die Textfestsetzungen zum Maß der Nutzung klarer gefasst worden.

 

Dementsprechend sind die Inhalte der Stellungnahme berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. auch nicht berücksichtigt gemäß Anlage zu dieser Vorlage.

 

 

b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Vor dem Hintergrund der aus den Stellungnahmen hervorgegangenen Ergänzungen und Änderungen an den Planunterlagen sind diese erneut öffentlich auszulegen. Die betreffenden Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.

Das Planungsbüro hat die Stellungnahmen der Stadt mit den übergeordneten Behörden abgestimmt und die Unterlagen so weit zusammengestellt, dass der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann. Danach können die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ein zweites Mal durchgeführt werden.