Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Vertragsänderungen über die Verwaltungsgemeinschaft "Sozialzentrum Föhr-Amrum" mit dem Kreis Nordfriesland gem. § 19a des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit Schleswig-Holstein
Vorlage
Amt/000143
Art
Beschlussvorlage Amt
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss stimmt einer Änderung der Sozialzentrumsverträge gemäß Anlage 1 zu und bevollmächtigt die Amtsdirektorin, die Änderungsverträge mit dem Kreis Nordfriesland abzuschließen. Das zweistufige Vorgehen wird befürwortet.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Potenzialanalyse war in Auftrag gegeben worden, da bei Übergang von der Modellphase in der Aufgabenwahrnehmung des SGB II zur Daueraufgabe nach Entfristung der Option die Aufbauorganisation und die Geschäftsprozesse noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden sollten.

 

Im Ergebnis ist stellt diese Untersuchung fest, dass die Startphase und der Aufbau der Sozialzentren sehr gut gelungen ist und die Standorte gut gewählt sind und bestehen bleiben sollten. Gleichzeitig müsse aber die Steuerungsfunktion des Kreises deutlich gestärkt werden. In der Analyse und in der Zusammenfassung dieses Ergebnisses sind sich der Kreis Nordfriesland und die Verwaltungsleitungen der Trägerstandorte der Sozialzentren einig.

 

Zur Realisierung dieser gestärkten Steuerungsfunktion des Kreises werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. Als zentrale Maßnahme wird die Zusammenführung der Dienst- und Fachaufsicht beim Kreis für alle Mitarbeiter der Sozialzentren empfohlen. Hierfür müssten die bestehenden Sozialzentrumsverträge gekündigt werden.

 

Unabhängig davon soll es anstelle der bisherigen „Ebene 3“ eine beim Kreis angesiedelte Stabsstelle geben, deren Aufgabe der Transfer der strategischen Vorgaben in das operative Geschäft sein soll.

 

Eine Kündigung und Zusammenführung der Dienst- und Fachaufsicht beim Kreis wäre jedoch eine strukturell sehr stark eingreifende Maßnahmen, die zudem mit einer geringeren Einbindung in den kommunalen Raum einherginge. Der Kreis hat deshalb mit den Trägerkommunen der Sozialzentren intensive Gespräche darüber geführt, wie die Steuerungsfunktion des Kreises durch Änderung der Sozialzentrumsverträge auf andere Weise gestärkt werden kann. Diesem Zweck dient der anliegend beigefügte Ergänzungsvertrag. Er beinhaltet foögende Änderungen:

 

-          Die bisher schon im Vertrag vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung von Weisungen oder Zielvorgaben werden weiter konkretisiert. Der Ergänzungsentwurf sieht nun eine Kürzung der jährlichen Verwaltungskostenpauschale von bis zu 5% vor.

-          Die bisherigen Ebenen 3 und 4 wird es nicht mehr geben. An die Stelle der Ebene 3 tritt die oben genannte Stabsstelle, an die Stelle der Ebene 4 ein Beirat, dem alle beteiligten Körperschaften angehören.

-          Anders als bisher bedarf nicht nur die Besetzung der Sozialzentrumsleitung, sondern auch der Stellvertreter künftig der Zustimmung des Kreises. Diese Änderung war erforderlich, weil die Position der Stellvertreter erst nach Verabschiedung des bisherigen Vertrages geschaffen wurde.

-          Die Regelungen über die Abrechnung der Personal- und Sachkosten und die Folgen von Personalüberschreitungen werden klarer gefasst.

-          Außerdem hat der Kreis künftig einen Direktionsrecht über Inhalt und Zeit der Arbeitsleistung der in den Sozialzentren beschäftigten Mitarbeiter.

-          Schließlich soll die Kündigungsfrist der Sozialzentrumsverträge von zwei auf ein Jahr verkürzt werden.

Da die Kündigungsfrist der bisherigen Sozialzentrumsverträge am 31.12.2011 abläuft und sich die Auswirkungen der unzureichenden Steuerung bereits jetzt bemerkbar machen, besteht ein erheblicher Zeitdruck. Auf Wunsch der Trägerkommunen ist deshalb ein zweistufiges Verfahren für die Änderung der Verträge vereinbart worden.

In der 1. Stufe sollen mit dem jetzt vorgelegten Ergänzungsvertrag nur die notwendigsten steuerungsrelevanten Änderungen vorgenommen werden. Eine umfassende Revision des Vertrages (z.B. Anpassung des Vertrages an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen wie die neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen) wird in der 2. Stufe im ersten Quartal des kommenden Jahres erfolgen. Um die Gemeinsamkeit der Aufgabe zu betonen, soll es dann nur noch einen gemeinsamen Vertrag zwischen allen Trägerkommunen und dem Kreis geben.

Aufgrund der am 31.12.2011 ablaufenden Kündigungsfrist muss der Kreis bereits jetzt eine Entscheidung für den Fall treffen, dass der Ergänzungsvertrag von einer oder mehreren Trägerkommunen abgelehnt wird.

Das Mandat des Landrates beinhaltet sowohl das Recht, die Verträge sowohl mit allen als auch nur mit den ablehnenden Trägerkommunen zu kündigen.

Damit Sie die Änderungen in dem Vertrag besser nachvollziehen können, finden Sie in der Anlage:

-          den Entwurf des Ergänzungsvertrages (Anlage 1),

-          eine Vertragsfassung, in die die Änderungen eingearbeitet und farblich markiert wurden (Anlage 2)

-          eine kurze Erläuterung der Änderungen (Anlage 3)