Betreff
8. Änderung des F-Planes der Gemeinde Nieblum für das Gebiet des gesamten Strandes der Gemeinde Nieblum sowie der nördlich angrenzenden Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen mit einer Tiefe von bis zu etwa 400 m landeinwärts hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Nieb/000069
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet des gesamten Strandes der Gemeinde Nieblum sowie der nördlich angrenzenden Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen mit einer Tiefe von bis zu etwa 400 m landeinwärts wird der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

-          Ausweisung von Flächen für die Strandversorgung und angegliederte gastronomische Angebote,

-          Ausweisung von Flächen für Sport- und Spielangebote,

-          Darstellung der Strandzugänge, der Erschließung für den KFZ-Verkehr und der zugehörigen Parkplätze,

-          Anpassung der Flächenausweisungen „Wald“ und „Landwirtschaft“ an die tatsächlichen Entwicklungsziele der Gemeinde Nieblum.

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Nieblum beabsichtigt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet des gesamten Strandes der Gemeinde Nieblum sowie der nördlich angrenzenden Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen mit einer Tiefe von bis zu etwa 400 m landeinwärts einzuleiten, um im Flächennutzungsplan die Entwicklungsziele der Gemeinde Nieblum in Bezug auf die Strandnutzung, die Strandversorgung und die landschaftliche Entwicklung entlang des Strandes darzustellen.

 

Die wesentlichen Gründe für die Änderung des Flächennutzungsplans sind:

 

-          Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt, eine hochwertige Strandversorgung zu etablieren, hierzu sollen entsprechende Standorte für Versorgungsinfrastruktur, angegliederte Gastronomie und Sport- bzw. Spielangebote dargestellt werden.

-          Die im F-Plan dargestellten Parkplätze und Verkehrswege entsprechen nicht mehr dem Bedarf bzw. den tatsächlichen Gegebenheiten und sollen unter Berücksichtigung  des oben angeführten Zieles entsprechend angepasst werden.

-          Die entlang des Strandes dargestellten Waldflächen weichen teilweise von den Planungszielen der Gemeinde ab. In den Bereichen, in denen noch keine Aufforstung erfolgt ist, soll diese Darstellung kritisch überprüft werden.