Betreff
8. Änderung des F-Planes der Gemeinde Nieblum für das Gebiet des gesamten Strandes der Gemeinde Nieblum sowie der nördlich angrenzenden Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen mit einer Tiefe von bis zu etwa 400 m landeinwärts hier: Änderung des Geltungsbereiches
Vorlage
Nieb/000069/1
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung des Gemeinde Nieblum beschließt, den Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nieblum – für das Gebiet des gesamten Strandes der Gemeinde Nieblum sowie der nördlich angrenzenden Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen mit einer Tiefe von bis zu etwa 400 m landeinwärts – um die in der Anlage umgrenzten Flächen nördlich des Meedsweges zu erweitern.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt, ergänzend zu den bereits im Aufstellungsbeschluss enthaltenen Flächen zwecks Abrundung des Geltungsbereiches die in der Anlage umgrenzten, nördlich des Meedswegs liegenden Fläche in den Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit aufzunehmen. Diese Fläche ist bislang nicht Teil des Geltungsbereiches gewesen, liegt jedoch in unmittelbarer Nähe des Strandes und soll in das Gesamtkonzept für die Entwicklung des Nieblumer Strandes ggfs. mit eingebunden werden.

 

Die genauen Entwicklungsziele für diese Fläche sollen im weiteren Verfahren gemäß der bereits beschlossenen Planungsziele für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.