Beschlussempfehlung:
- Zur
Sicherung der Planung beschließt die Stadtvertretung die als Anlage
beigefügte Satzung über eine 2. Verlängerung der Veränderungssperre für
den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Wyk auf
Föhr für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und
dem städtischen Grünstreifen.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt, im Namen der Stadt Wyk auf Föhr die 2. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: . . . . ; davon anwesend: . . .;
Ja-Stimmen: . . . . .; Nein-Stimmen: . . . . . .; Stimmenthaltungen: . . . . . .
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...................
Sachdarstellung mit Begründung:
Sachverhalt, Zeitablauf:
Am 28. Februar 2002 hat die Stadtvertretung die Durchführung eines Aufhebungsverfahrens für den Durchführungsplan Nr. 2 beschlossen. Dieser Plan umfasst das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Freyastraße und der Straße Am Grünstreifen.
Zeitgleich ist parallel hierzu die Aufstellung eines neuen
Bebauungsplanes Nr. 45 beschlossen worden. Dessen Plangeltungsbereich bezieht
sich auf das Gebiet des Durchführungsplanes Nr. 2, erweitert nach Norden bis
zum städtischen Grünstreifen und nach Osten bis zur Badestraße. Somit wird das
neue Plangebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und dem
städtischen Grünstreifen.
Am 02.02.2006 ist diese Beschlussfassung bestätigt worden.
Am 19.05.2009 ist
zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschlossen worden vor dem
Hintergrund von Bauanfragen, die nicht den künftigen Bebauungsplanfestsetzungen
entsprachen.
Nach einer vorgezogenen Behördenbeteiligung und einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist am 27.05.2010 der Entwurfs und Auslegungsbeschluss gefasst worden. Zwischenzeitlich sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind Sachverhalte deutlich geworden, die einige Änderungen an den Planunterlagen erforderlich machen mit der Folge, dass der geänderte Entwurf erneut öffentlich ausgelegt sowie die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden müssen.