Betreff
Durchführungsplan Nr. 2 und Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt Wyk auf Föhr 1. Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 2 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Freyastraße und der Straße Am Grünstreifen 2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.45 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und städtischem Grünstreifen hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001562/3
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Eingaben und Stellungnahmen

 

1.     Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

2.      Der Entwurf für den Bebauungsplanes Nr. 45 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und dem städtischen Grünstreifen sowie die Begründung werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geändert.

3.      Der geänderte Entwurf für den künftigen Bebauungsplan Nr. 45 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und dem städtischen Grünstreifen sowie der geänderte Entwurf der Begründung dazu werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.

4.      Diese Planung tritt an die Stelle der zugleich aufzuhebenden Regelungen des Durchführungsplanes Nr. 2 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Freyastraße und der Straße Am Grünstreifen.


5.      Der Entwurf des geänderten Planes und die Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: . . . . ; davon anwesend:  . . .;

 

Ja-Stimmen: . . . . .;  Nein-Stimmen:  . . . . .  .;  Stimmenthaltungen:  . . . . . .

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:   ...................

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Stand des Planverfahrens

In Zusammenhang mit dem Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 2 und dem Aufstellungsverfahren für einen neuen Bebauungsplanes Nr. 45 für das neue Plangebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und dem städtischen Grünstreifen sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt worden.

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind sowohl von Behörden sowie von Privatpersonen Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken eingegangen, die in der Anlage dargestellt sind (s. Anlage zur Vorlage). Von der Mehrzahl der Träger öffentlicher Belange sind keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen worden. Verschiedene Stellungnahmen von Privatpersonen haben auf Unstimmigkeiten der Planung hingewiesen, die eine Überprüfung einiger Planinhalte erforderlich machten. Diese vorgetragenen Gesichtspunkte sind geprüft worden. Die Verwaltung hat eine Stellungnahme erarbeitet, wonach einige der Eingaben inhaltlich berücksichtigt, einige teilweise berücksichtigt und einige Gesichtspunkte auch nicht berücksichtigt werden, wie in der Anlage dargestellt.

 

Zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Auswertung der Eingaben und Stellungnahmen hat zu inhaltlichen Änderungen an Planzeichnung, Text und Begründung geführt, die in einem entsprechend geänderten Entwurf dargestellt sind. Da durch diese Änderungen die Grundzüge der Planung berührt sind, ist nach der unter Punkt a) erfolgten Abwägung nunmehr ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu dem geänderten Planentwurf zu fassen.

 

Danach sind die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen und der geänderte Planentwurf erneut öffentlich auszulegen.