Betreff
Durchführungsplan Nr. 2 und Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt Wyk auf Föhr 1. Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 2 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Freyastraße und der Straße Am Grünstreifen 2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.45 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße und städtischem Grünstreifen hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001562/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.    Der Entwurf für den künftigen Bebauungsplan Nr. 45 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und dem städtischen Grünstreifen sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.


2.    Diese Planung tritt an die Stelle der zugleich aufzuhebenden Regelungen des Durchführungsplanes Nr. 2 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Freyastraße und der Straße Am Grünstreifen.


3.    Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Am 28. Februar 2002 hat die Stadtvertretung die Durchführung eines Aufhebungsverfahrens für den Durchführungsplan Nr. 2 beschlossen. Dieser Plan umfasst das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Freyastraße und der Straße Am Grünstreifen.

 

Zeitgleich ist parallel hierzu die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 45 beschlossen worden. Dessen Plangeltungsbereich bezieht sich auf das Gebiet des Durchführungsplanes Nr. 2, erweitert nach Norden bis zum städtischen Grünstreifen und nach Osten bis zur Badestraße. Somit wird das neue Plangebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und dem städtischen Grünstreifen.

Für einen ersten Vorentwurf ist die vorgezogene Behördenbeteiligung durchgeführt worden. Ferner hat eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Von Privatpersonen sind dabei keine Anregungen vorgetragen worden.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat die Fortbehörde auf die Belange des Waldes hingewiesen sowie die in einem früheren Verfahren bereits geklärte Vorgehensweise, wonach bei Neuplanungen ein Abstand von 10 m zu den Grünstreifen bzw. Waldflächen eingehalten werden soll durch entsprechende Baugrenzenfestlegung. Dabei sind die Belange eines gegebenenfalls vorhandenen genehmigten baulichen Bestandes zu berücksichtigen

 

Unter Berücksichtigung u. a. dieser Gesichtspunkte sind die Planunterlagen des Vorentwurfes noch einmal überarbeitet worden. Nunmehr ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.