Beschlussempfehlung:
a) Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
1.
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung von Behörden und
Privatpersonen eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden
gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch
nicht berücksichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die
Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) erneuter
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
2.
Der Entwurf für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt im Norden
vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstraße, im Osten
von der Westgrenze der Bebauung westlich von Amselweg und Drosselsteig sowie
dem Eulenkamp, im Süden vom Strand und "Am Golfplatz" und im Westen
von der Strandstraße im Teilabschnitt zwischen Strand und „am Golfplatz“ sowie
dem öffentlichen Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg
sowie der Entwurf der Begründung dazu werden unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der 2. öffentlichen
Auslegung geändert.
3.
Der geänderte Entwurf für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 für das oben genannte Gebiet und der Entwurf der
geänderten Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
4.
Da es sich um ein Verfahren für einen Bebauungsplan
der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB
handelt, wird von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Vorwege abgesehen. Ferner wird von
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom
Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
5.
Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu
beteiligen und über die 3. öffentliche Auslegung zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung:
Verfahrensstand
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr zur Ausweisung eines Sondergebietes (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung“ an Stelle des bislang festgesetzten Reinen Wohngebietes“ (WR) sowie zur Überprüfung und gegebenenfalls Neuregelungen der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Dachflächenfenstern und anderen gestalterischen Gesichtspunkten ist nach der ersten öffentlichen Auslegung auf Grund der eingegangenen Anregungen und Bedenken geändert worden durch Beschluss der Stadtvertretung vom 15.12.2011. Daraufhin sind zum zweiten Male eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
a)
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
Im Verlauf dieses Verfahrensschrittes sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen erneut Stellungnahmen abgegeben worden. Die Inhalte der Stellungnahmen beziehen sich im wesentlich auf die Nutzungsmöglichkeiten der Spitzbodenbereiche, deren Belichtung durch Dachflächenfenster und Herstellung eines zweiten Fluchtweges. Insbesondere wird in den Eingaben davon ausgegangen, dass die planungsrechtlichen und auch die bauordnungsrechtlichen Regelungen durch die Stadt Wyk auf Föhr so ausgestaltet werden, dass die Nutzung dieser Spitzbodenbereiche für Aufenthaltszwecke baurechtlich ermöglicht wird. Ferner werden weitere Detailfestsetzungen bzw. Aussagen in den Planunterlagen in Frage gestellt.
Die Eingaben bzw. Stellungnahmen sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.
Die Eingaben und Stellungnahmen sind in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltaus-schusses am 04.04.2012 behandelt worden mit dem Ergebnis, dass die Eingaben, hinsichtlich der Spitzbodennutzung und der Dachflächenfensterregelungen insofern berücksichtigt werden, als dass künftig im Spitzbodenbereich Dachflächenfenster zulässig sein werden und auch ein zweiter Rettungsweg über ein Dachflächenfenster im Krüppelwalmbereich nicht durch das Planungsrecht verhindert wird. Über die Zulässigkeit von Aufenthaltsräume im Spitzbodenbereich entscheidet dann letztlich, ob die Vorgaben der Landesbauordnung eingehalten werden können.
Seitens der Stadt werden somit einige der Stellungnahmen berücksichtigt, einige teilweise berücksichtigt und weitere nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Stadt sind ebenfalls in der Anlage zur Vorlage als „Antwort“ dargestellt.
b) erneuter Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss
Die oben beschriebene Behandlung
der Stellungnahmen hat neben einigen redaktionellen Klarstellungen und
Berichtigungen an den Planunterlagen auch zu Änderungen an den
Textfestsetzungen geführt, mit denen die Grundzüge der Planung berührt sind.
Daher sind eine erneute öffentliche Auslegung und eine erneute Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange erforderlich. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
ist erneut zu fassen.