Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.13 der Stadt Wyk a. F. für das Gebiet umgrenzt nördl. vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstr., östlich von d. Westgrenze der Bebauung westl. von Amselweg und Drosselsteig sowie dem Eulenkamp, südlichvom Strand und "Am Golfplatz" und im Westen von d. Westgrenze des Geländes des AOK-Kinderheimes sowie dem öffentl. Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg hier: a) Anregungen u. Bedenken b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001840/3
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

a)    Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken    

 

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung von Behörden und Privatpersonen eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


 

b)  Satzungsbeschluss

 

2.    Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt nördlich vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstr., östlich von der Westgrenze der Bebauung westlich von Amselweg und Drosselsteig sowie dem Eulenkamp, südlich vom Strand und "Am Golfplatz" und im Westen von der Westgrenze des Geländes des AOK-Kinderheimes sowie dem öffentlichen Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg, bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.    Die Begründung dazu wird gebilligt.

 

4.    Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Verfahrensstand

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr zur Ausweisung eines Sondergebietes (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung“ an Stelle des bislang festgesetzten Reinen Wohngebietes“ (WR) sowie zur Überprüfung und gegebenenfalls Neuregelungen der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Dachflächenfenstern und anderen gestalterischen Gesichtspunkten ist nach der ersten öffentlichen Auslegung auf Grund der eingegangenen Anregungen und Bedenken geändert worden durch Beschluss der Stadtvertretung vom 15.12.2011. Daraufhin sind zum zweiten Male eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.

 

 

a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

Im Verlauf dieses Verfahrensschrittes sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen erneut Stellungnahmen abgegeben worden. Die Inhalte der Stellungnahmen beziehen sich im wesentlich auf die Nutzungsmöglichkeiten der Spitzbodenbereiche, deren Belichtung durch Dachflächenfenster und Herstellung eines zweiten Fluchtweges. Insbesondere wird in den Eingaben davon ausgegangen, dass die planungsrechtlichen und auch die bauordnungsrechtlichen Regelungen durch die Stadt Wyk auf Föhr so ausgestaltet werden, dass die Nutzung dieser Spitzbodenbereiche für Aufenthaltszwecke baurechtlich ermöglicht wird. Ferner werden weitere Detailfestsetzungen bzw. Aussagen in den Planunterlagen in Frage gestellt.

 

Die Eingaben bzw. Stellungnahmen sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.

 

Seitens der Stadt werden einige der Stellungnahmen berücksichtigt, einige teilweise berücksichtigt und weitere nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Stadt sind ebenfalls in der Anlage zur Vorlage als „Antwort“ dargestellt.

 

 

b) Satzungsbeschluss

Die oben beschriebene Behandlung der Stellungnahmen hat zwar zu einigen redaktionellen Klarstellungen und Berichtigungen an den Planunterlagen geführt, jedoch zu keinen weiteren Änderungen am Entwurf der Planänderung. Daher kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.