Beschlussempfehlung:
a) Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
1.
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung von Behörden und
Privatpersonen eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden
gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch
nicht berücksichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die
Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
2.
Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie
nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf
Föhr die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr
für das Gebiet umgrenzt nördlich vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim"
und der Gmelinstr., östlich von der Westgrenze der Bebauung westlich von
Amselweg und Drosselsteig sowie dem Eulenkamp, südlich vom Strand und "Am
Golfplatz" und im Westen von der Westgrenze des Geländes des
AOK-Kinderheimes sowie dem öffentlichen Grünstreifen zwischen "Am
Golfplatz" und Lerchenweg, bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Text
(Teil B), als Satzung.
3.
Die Begründung dazu wird gebilligt.
4.
Der Beschluss der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die
Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der
Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den
Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Sachdarstellung mit Begründung:
Verfahrensstand
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr zur Ausweisung eines Sondergebietes (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung“ an Stelle des bislang festgesetzten Reinen Wohngebietes“ (WR) sowie zur Überprüfung und gegebenenfalls Neuregelungen der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Dachflächenfenstern und anderen gestalterischen Gesichtspunkten ist nach der ersten öffentlichen Auslegung auf Grund der eingegangenen Anregungen und Bedenken geändert worden durch Beschluss der Stadtvertretung vom 15.12.2011. Daraufhin sind zum zweiten Male eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
a)
Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
Im Verlauf dieses Verfahrensschrittes sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen erneut Stellungnahmen abgegeben worden. Die Inhalte der Stellungnahmen beziehen sich im wesentlich auf die Nutzungsmöglichkeiten der Spitzbodenbereiche, deren Belichtung durch Dachflächenfenster und Herstellung eines zweiten Fluchtweges. Insbesondere wird in den Eingaben davon ausgegangen, dass die planungsrechtlichen und auch die bauordnungsrechtlichen Regelungen durch die Stadt Wyk auf Föhr so ausgestaltet werden, dass die Nutzung dieser Spitzbodenbereiche für Aufenthaltszwecke baurechtlich ermöglicht wird. Ferner werden weitere Detailfestsetzungen bzw. Aussagen in den Planunterlagen in Frage gestellt.
Die Eingaben bzw. Stellungnahmen sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.
Seitens der Stadt werden einige der Stellungnahmen berücksichtigt, einige teilweise berücksichtigt und weitere nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Stadt sind ebenfalls in der Anlage zur Vorlage als „Antwort“ dargestellt.
b) Satzungsbeschluss
Die oben beschriebene
Behandlung der Stellungnahmen hat zwar zu einigen redaktionellen Klarstellungen
und Berichtigungen an den Planunterlagen geführt, jedoch zu keinen weiteren
Änderungen am Entwurf der Planänderung. Daher kann nunmehr der
Satzungsbeschluss gefasst werden.