Beschlussempfehlung:
a) Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
1.
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung von Behörden und
Privatpersonen eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden
gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch
nicht berücksichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die
Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
2.
Der Entwurf für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt im Norden
vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstraße, im Osten
von der Westgrenze der Bebauung westlich von Amselweg und Drosselsteig sowie
dem Eulenkamp, im Süden vom Strand und "Am Golfplatz" und im Westen
von der Strandstraße im Teilabschnitt zwischen Strand und „am Golfplatz“ sowie
dem öffentlichen Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg
sowie der Entwurf der Begründung dazu werden unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen
Auslegung geändert.
3.
Der geänderte Entwurf für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 für das oben genannte Gebiet und der Entwurf der
geänderten Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
4.
Da es sich um ein Verfahren für einen Bebauungsplan
der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB
handelt, wird von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Vorwege abgesehen. Ferner wird von
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom
Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB
abgesehen
5.
Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut
öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2.
öffentliche Auslegung zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung:
Verfahrensstand
Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr zur Ausweisung eines Sondergebietes (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung“ an Stelle des bislang festgesetzten Reinen Wohngebietes“ (WR) sowie zur Überprüfung und gegebenenfalls Neuregelungen der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Dachflächenfenstern und anderen gestalterischen Gesichtspunkten sind die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
a)
Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen Stellungnahmen abgegeben worden. Die Inhalte der Stellungnahmen bezogen sich sowohl auf formelle Gesichtspunkte als auch auf planungsrechtliche (Maß der Nutzung, Anzahl der Einheiten u. a.) sowie auf bauordnungsrechtliche bzw. gestalterische, Fragestellungen (u. a Brandschutz, Dachflächenfenster, Dachfarben u. a.). Die Eingaben bzw. Stellungnahmen sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.
Die wesentlichen Inhalte dieser Eingaben sind in einer Fraktionsübergreifenden Abstimmung sowie in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses erörtert und abgestimmt worden mit dem Ergebnis, dass ein Teil der Stellungnahmen berücksichtigt, einige teilweise berücksichtigt und weitere nicht berücksichtigt werden. Die von der Verwaltung aufbereiteten Stellungnahme der Stadt sind ebenfalls in der Anlage zur Vorlage als „Antwort“ dargestellt.
b) erneuter Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss
Die oben beschriebene
Behandlung der Stellungnahmen hat zu Änderungen am Entwurf der Planänderung
geführt. Es sind u. a. Regelungen zur Anzahl der Wohneinheiten, zur
Baunutzungsverordnung 1990 und zu Nebenanlagen sowie zu gestalterischen
Gesichtspunkten wie z. B. Dachflächenfenstern verändert worden.
Die übrigen Festsetzungen im Text der 2. Änderung des Bebauungsplanes bleiben unverändert.
Vor diesem Hintergrund ist ein Vorentwurf für die erneut geänderten Textfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 erstellt und mit dem Kreisbauamt im Vorwege abgestimmt worden.
Da die nun vorgesehenen Änderungen den bisherigen Text der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht nur redaktionell, sondern in den Grundzügen abwandeln, ist über die geänderten Textfestsetzungen für das Änderungsgebiet ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
weiterer
Verfahrensablauf
Vor dem oben beschriebenen Hintergrund sind die geänderten Planunterlagen erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.