Betreff
Städtebauliche Entwicklung der Stadt Wyk auf Föhr zum Verhältnis Dauerwohnnutzung und gewerblich touristischer Nutzung hier: Grundsatzentscheidung / Zielvorgaben a) Berücksichtigung in Bebauungsplänen b) Milieuschutz in den Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB
Vorlage
Stadt/001917/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Es wird folgender Grundsatzbeschluss zur Zielsetzung der weiteren städtebaulichen Entwicklung und der Entwicklung eines städtebaulichen Leitbildes gefasst:

 

 

1.    Die bisherige städtebaulichen Zielsetzung der Stadt Wyk auf Föhr zur Betonung der Dauerwohnnutzung und der Beschränkung der gewerblichen Vermietungsnutzung wird beibehalten

a) in den Bebauungsplänen und
 
b) in den Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB (Milieuschutz).
 

2.    Zugleich wird ein konzeptionellen Leitbild entwickelt, welches die Mischung von Dauerwohnnutzung und gewerblich touristischer Nutzung als Ziel bestimmt und zugleich festlegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Bereichen der Stadt die Tourismusnutzung im Vordergrund stehen darf bzw. sollte, wie z. B. im Strand nahen Bereich, bei Bestandsgebäuden und wie eine Vereinbarkeit mit dem Milieuschutz der Erhaltungssatzung erreicht werden kann.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Vorbemerkung

Die in den Vorlagen Nrn. 1917 und 1917/1 dargestellten Zusammenhänge zu den planungsrechtlichen Regelungen zum Verhältnis von Dauerwohnnutzung und gewerblicher Vermietungsnutzung in Form von Ferienwohnungen und Fremdenzimmern in der Stadt Wyk auf Föhr sind in der Sitzung des zuständigen Bau- Planungs- und Umweltausschusses am 01.08.2012 Gegenstand der Beratung gewesen. Die Ergebnisse des Planungsgespräches mit Vertretern der Landesplanungsbehörde und dem Kreisbauamt in Husum sind erörtert worden.

 

Ergebnis

Zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen wie auf der Insel Sylt ist die Beibehaltung der bisherigen Zielsetzung für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Wyk auf Föhr, nämlich ein Nebeneinander von Dauerwohnen und Ferienwohnen zu ermöglichen, empfohlen worden, um damit soweit möglich eine lebendige städtebauliche Struktur in der Stadt Wyk auf Föhr zu erhalten.

 

Zugleich sprach sich der Ausschuss für die Entwicklung eines konzeptionellen Leitbildes aus, welches die Mischung von Dauerwohnnutzung und gewerblich touristischer Nutzung als Ziel bestimmt und zugleich festlegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Bereichen der Stadt die Tourismusnutzung im Vordergrund stehen darf bzw. sollte, wie z. B. im Strand nahen Bereich, bei Bestandsgebäuden und wie eine Vereinbarkeit mit dem Milieuschutz der Erhaltungssatzung erreicht werden kann.

 

Dieses Beratungsergebnis ist bei der Beschlussempfehlung zu berücksichtigen.