Betreff
Bebauungsplan Nr. 51 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 200 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 214)
a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/001939
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 200 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 214) wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. 



Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

 

2.    Für die Planung werden die folgenden Planungsziele festgelegt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Wohngebäude zur Wohnraumschaffung für die einheimische Bevölkerung zu schaffen. Dies bedeutet u. a.

2.1 Erschließung einer Fläche für den Mietwohnungsbau zur Schaffung von Wohnungen;

2.2  Schaffung von Wohnbauland für einheimische Bauwillige in unterschiedlichen Bauformen;

2.3  Ermöglichung von gewerblich touristischer Nutzung in begrenztem Umfang in räumlich untergeordneten Teilbereichen des Plangebietes;

2.4  Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten für die langfristige Erhaltung der Dauerwohnnutzung im Plangebiet in möglichst großem Umfang;

2.5  Berücksichtung der Möglichkeit einer zentralen Fernwärmeversorgung für das Plangebiet mit der Option einer Einbindung in ein großräumiges Fernwärmenetz;

2.6  Fortsetzung des Systems der Grünzüge unter Berücksichtigung u. a. geomantischer Gestaltungsprinzipien wie sie im Konzept der öffentlichen Grünzüge sowie im Flächennutzungsplan dargestellt sind;

2.7  Regelung der Ausgleichserfordernisse gegebenenfalls in Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Systems der öffentlichen Grünzüge;

2.8  Anbindung einer Fuß- und Radwegverbindung bzw. des Grünzuges an den Nieblumstieg (L 214).

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Kreisbauamt des Kreises Nordfriesland beauftragt.

4.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Ausgangspunkte:

Die durch den Tourismus ausgelöste Ertragsentwicklung bei Immobilien und damit verbunden die Bodenpreisentwicklung haben zu einer Situation geführt, dass für die einheimische Bevölkerung Dauerwohnraum knapp geworden bzw. nur zu nicht mehr vertretbaren Konditionen zu mieten bzw. zu finanzieren ist. Zugleich hat die Bodenpreisentwicklung noch verfügbare Baulandflächen in einer Weise verteuert, dass sowohl kostengünstiger Mietwohnungsbau wie auch eigengenutzter Wohnungsbau nur zu sehr erschwerten Bedingungen möglich sind.

 

Das Ergebnis ist u. a. ein beginnendes Abwandern einheimischer Menschen sowie das zunehmende Entstehen von Pendlersituationen, wo Menschen auf Föhr arbeiten und auf dem Festland wohnen. Zugleich wird es immer schwieriger Fachpersonal und Arbeitskräfte auf die Insel zu bekommen, weil kein Wohnraum zu angemessenen Bedingungen mehr zu finden ist.

 

Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, bemüht sich die Stadt um ein Angebot an kostengünstigen Bauflächen durch den Erwerb von solchen Außenbereichsflächen, die sich für eine Entwicklung zu Bauland eignen. Solche Entwicklungsflächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Wyk auf Föhr von 2009 südlich und nördlich des Kortdeelsweges bereits dargestellt.

 

 

Problemstellung, Planungserfordernis, Aufstellungsbeschluss

Nachdem nun für einen Teilbereich nördlich des Kortdeelsweges ein Flächenerwerb durch die Stadt möglich gewesen ist, plant die Stadt die Erschließung eines Baugebietes auf einer Fläche von ca. 5 ha.


In einer Vorabstimmung hat die Landesplanung die Absicht der Stadt, Dauerwohnraum zu schaffen, grundsätzlich begrüßt und zugleich die Notwendigkeit deutlich gemacht sicher zu stellen, dass „.......Umnutzungen zu Zweitwohnungen, Ferienwohnungen und anderen Tourismusangeboten ausgeschlossen sind“. Mit dieser Vorgabe werden zugleich die Möglichkeiten Gebäude, u. a. auch nur teilweise zu Ferienvermietungszwecken nutzen zu können, ausgeschlossen.

Um eine Refinanzierung zu ermöglichen, hat sich die Landesplanung im Rahmen eines Abstimmungsgespräches beim Kreisbauamt bereit erklärt, zumindest in einem Teilbereich der Fläche eine Zulassung von gewerblicher Vermietung als notwendig anzuerkennen. Aus der Gesamtkonzeption des Plangebietes muss jedoch erkennbar werden, dass die gewerbliche touristische Vermietung eine untergeordnete Bedeutung haben wird, und entsprechende vertragliche Vereinbarungen bestehen zur Sicherung der Dauerwohnnutzung im überwiegenden Bereich des Plangebietes..

Die planungsrechtliche Umwandlung der oben erwähnten Außenbereichsflächen zu Bauland setzt die Aufstellung eines Bebauungsplanes voraus.

 

 

Inhalte der Planung, Planungsziele

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 wird als wesentliches Ziel die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung verfolgt. Weitere Planungsziele sind:

 

  • Erschließung einer Fläche für den Mietwohnungsbau zur Schaffung von Wohnungen;

  • Schaffung von Wohnbauland für einheimische Bauwillige in unterschiedlichen Bauformen;

  • Ermöglichung von gewerblich touristischer Nutzung in begrenztem Umfang in räumlich untergeordneten Teilbereichen des Plangebietes;

  • Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten für die langfristige Erhaltung der Dauerwohnnutzung im Plangebiet in möglichst großem Umfang;

  • Berücksichtung der Möglichkeit einer zentralen Fernwärmeversorgung für das Plangebiet mit der Option einer Einbindung in ein großräumiges Fernwärmenetz;

  • Fortsetzung des Systems der Grünzüge unter Berücksichtigung u. a. geomantischer Gestaltungsprinzipien wie sie im Konzept der öffentlichen Grünzüge sowie im Flächennutzungsplan dargestellt sind;

  • Regelung der Ausgleichserfordernisse gegebenenfalls in Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Systems der öffentlichen Grünzüge;

  • Anbindung einer Fuß- und Radwegverbindung bzw. des Grünzuges an den Nieblumstieg (L214).

 

Die oben genannten Planungsziele sind bei der Planerstellung zu beachten.