Betreff
Bebauungsplan Nr. 51 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 200 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 214)
hier: Verfahrensempfehlung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
Stadt/001939/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

 

1.    Die Grundzüge der Planung für den künftigen Bebauungsplan Nr. 51 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 200 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 214) sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.   

 

2.    Zugleich wird die Amtsverwaltung gemeinsam mit dem Kreisbauamt beauftragt im Namen der Stadt Wyk auf Föhr eine „frühzeitige Behördenbeteiligung“ nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.





 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 51 soll ein Beitrag zur Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Dauerwohnraum geleistet werden. Die Stadtvertretung hat die Aufstellung dieses Bebauungsplanes am  08.November 2012 beschlossen und dementsprechende Planungsziele formuliert.

 

Verfahrensstand

Das mit der Planung beauftragte Kreisbauamt hat inzwischen erste Vorentwurfe erarbeitet unter Berücksichtigung der Vorgaben des zuständigen städtischen Ausschusses. Auch eine erste Vorabstimmung mit der Landesplanungsbehörde ist durchgeführt worden. Die Ergebnisse werden nun dem zuständigen städtischen Ausschuss vorgestellt mit dem Ziel, die Grundzüge der weiteren Planung festzulegen.

 

Auf der Grundlage dieses Planungsstandes kann dann eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine frühzeitige Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.