Betreff
Bebauungsplan Nr. 51 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 200 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 214)
hier: Erweiterung des Plangebietes, Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
Stadt/001939/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

 

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Das mit Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 08. 11. 2012 festgelegte Plangebiet nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 200 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 214) für den künftigen Bebauungsplan Nr. 51 der Stadt Wyk auf Föhr wird nach Osten um ca. 90 m erweitert.


Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Wyk auf Föhr wird dementsprechend neu gefasst für das erweiterte Plangebiet  nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 290 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 214).

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Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

 

2.    Für das erweiterte Plangebiet gelten die in der Sitzung am 08. 11. 2012 festgelegten Planungsziele sinngemäß, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Wohngebäude zur Wohnraumschaffung für die einheimische Bevölkerung zu schaffen.

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen für das erweiterte Plangebiet wird das Kreisbauamt des Kreises Nordfriesland beauftragt.

4.    Dieser erweiterte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter:    , davon anwesend:   

 

Ja-Stimmen:    ;  Nein-Stimmen:    ;  Stimmenthaltungen:  

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 51 soll ein Beitrag zur Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Dauerwohnraum geleistet werden. Die Stadtvertretung hat die Aufstellung dieses Bebauungsplanes am  08. 11.  2012 beschlossen und dementsprechende Planungsziele formuliert.

 

Verfahrensstand

Das mit der Planung beauftragte Kreisbauamt hat inzwischen erste Vorentwurfe erarbeitet unter Berücksichtigung der Vorgaben des zuständigen städtischen Ausschusses. Auch eine erste Vorabstimmung mit der Landesplanungsbehörde ist durchgeführt worden. Die Ergebnisse zusammen mit vier Planungsvarianten sind am 10.04.2013 im zuständigen städtischen Ausschuss vorgestellt worden. Der Ausschuss hat daraufhin die Grundzüge der weiteren Planung festgelegt entsprechend der vierten Variante und zugleich empfohlen das Verfahren der vorgezogenen Behördenbeteiligung sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten.

 

Erweiterung des Plangebietes

Am 17.04.2013 hat die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschossen weitere Flächen östlich angrenzend an den bisherigen Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 51 zu erwerben. Damit sollen Flächen aus der Spekulationserwartung herausgenommen und zur Wohnraumversorgung für die einheimische Bevölkerung langfristig gesichert werden.

 

Im Hinblick auf die langfristige städtebauliche Entwicklung ist es sinnvoll, diese Flächen in den Planungsablauf für den künftigen Bebauungsplan Nr. 51 einzubeziehen. Eine Aussage über die zeitliche Verwirklichung der Planung ist damit nicht verbunden, weil es im Ermessen der Stadt liegt entsprechend des tatsächlichen Bedarfes die Umsetzung der Planung in Teilabschnitten zu verwirklichen (z. B. verschiedene Bauabschnitte für die Erschließung).