Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Strand, Rebbelstieg, Badestraße, Olhörnweg bis zur Einmündung Lüttmarsch und von dort in gerader Richtung bis zum Strand, insbesondere für den Bereich der öffentl. Grünfläche südl. des öffentl. Parkplatzes und des Wellenbades von der Lüttmarschhalle bis zum Strand sowie einen südl. Teilbereich der Gemeinbedarfsfläche um das "Aqua Wyk" hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/001469/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

1.    Für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche südlich des öffentlichen Parkplatzes und des Wellenbades von der Lüttmarschhalle bis zum Strand, (Minigolfanlage und Regenwasserrückhaltebecken) sowie für einen südlichen Teilbereich der Gemeinbedarfsfläche um das Wellenbad „Aqua Wyk“ wird eine 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 durchgeführt.

 

Zu b)  Festlegung der Planungsziele

 

2.        Mit der Aufstellung dieser Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen    

Voraussetzungen zur Umsetzung der folgenden Planungsziele geschaffen werden:

 

2.1. Erweiterung des Angebotes auf der Fläche der vorhandenen Minigolfanlage
       einschließlich einer gastronomischen bzw. Kiosknutzung;

2.2. Ausweisung einer Sondergebietsfläche für freizeitparkähnliche Nutzungen in
       Teilbereichen um das Regenwasserrückhaltebecken;

 

2.3.  Ausweisung eines Sondergebiets um die Lüttmarschhalle für witterungsunabhängige

       Sport- und Spielaktivitäten sowie ein gastronomisches Gewerbe.

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der      Planung soll über eine öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gem.       § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen 

       (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 sollen im einzelnen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden zur Aufwertung der vorhandenen Minigolfanlage, für deren Erweiterung um freizeitparkähnliche Angebote sowie für die zeitgemäße Erweiterung des Nutzungsspektrums der bestehenden Lüttmarschhalle. Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 01.09.2004 im Interesse der Weiterentwicklung der Attraktivität für den Tourismus den Aufstellungsbeschluss für eine entsprechende Bebauungsplanänderung empfohlen. Dabei ist zugleich beschlossen worden, den Änderungsbereich nach Osten über einen Teil der Gemeinbedarfsfläche des Aqua Wyk hinweg bis auf die Promenade zu erweitern, um eine Ausdehnung der Freizeitnutzungen auch dorthin zu ermöglichen.

 

Die bisher in der Vorlage Nr. 1469 formulierten Planungsziele sind unverändert geblieben.