Betreff
Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet östlich der Strandstraße in einer Tiefe von ca. 50 m zwischen Rebbelstieg und Rugstieg hier: a) Bestätigung des Abwägungsergebnisses b) Wiederholung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
Stadt/001787/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Bestätigung des Abwägungsergebnisses

 

1.    Im Verlauf des Planverfahren sind keine Bedenken vorgetragen worden. Die Hinweise der Landesplanungsbehörde sind beachtet worden. Da die Sach- und Rechtslage sich zwischenzeitlich nicht geändert hat, wird das Abwägungsergebnis aus der Sitzung der Stadtvertretung am 25.03.2010 bestätigt.

 

Zu b) Wiederholung des Satzungsbeschlusses

 

2.      Der Satzungsbeschluss der Stadtvertretung vom 25.03.2010 aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) für den Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Wyk auf Föhr im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr östlich der Strandstraße in einer Tiefe von 50 m zwischen Rebbelstieg und Rugstieg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit wiederholt.

3.      Die Begründung wird erneut gebilligt.

4.      Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den Beschluss der Stadtvertretung über den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gemäß § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Stand des Planverfahrens

Nach der Abwicklung des Planverfahrens ist in der Sitzung der Stadtvertretung am 25.03.2010 die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie im Verlauf der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen erfolgt. Es waren keine Bedenken vorgetragen worden.

 

Daher ist dann in derselben Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst worden.

 

Die dann notwendigen Schritte, um den Plan rechtskräftig zu machen, sind aus arbeitstechnischen Gründen in der Verwaltung nicht umgehend erfolgt. Nachdem nunmehr diese Schritte weitgehend abgewickelt sind, ist angesichts des Zeitablaufes zur Rechtssicherheit eine Bestätigung der Abwägung und eine Wiederholung des Satzungsbeschlusses erforderlich.

 

 

Zu a) Bestätigung des Abwägungsergebnisses

Es sind im Planverfahren keine Bedenken vorgetragen worden. Die Hinweise der Landesplanungsbehörde sind beachtet worden. Da die Sach- und Rechtslage sich zwischenzeitlich nicht geändert hat, kann das Abwägungsergebnis aus der Sitzung der Stadtvertretung am 25.03.2010 bestätigt werden.

 

Zu b) Wiederholung des Satzungsbeschlusses

Vor dem oben beschriebenen Hintergrund kann nach der Bestätigung des bisherigen Abwägungsergebnisses der Satzungsbeschluss vom 25.03.2010 erneut gefasst werden.