Beschlussempfehlung:
Zu a) Bestätigung
des Abwägungsergebnisses
1. Im
Verlauf des Planverfahren sind keine Bedenken vorgetragen worden. Die Hinweise
der Landesplanungsbehörde sind beachtet worden. Da die Sach- und Rechtslage
sich zwischenzeitlich nicht geändert hat, wird das Abwägungsergebnis aus der
Sitzung der Stadtvertretung am 25.03.2010 bestätigt.
Zu b) Wiederholung des Satzungsbeschlusses
2. Der
Satzungsbeschluss der Stadtvertretung vom 25.03.2010 aufgrund des § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) für den
Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Wyk auf Föhr im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr östlich der Strandstraße in
einer Tiefe von 50 m zwischen Rebbelstieg und Rugstieg, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit wiederholt.
3. Die
Begründung wird erneut gebilligt.
4. Die
Amtsdirektorin wird beauftragt, den Beschluss der Stadtvertretung über den
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gemäß § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für
den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Sachdarstellung mit Begründung:
Stand des Planverfahrens
Nach der Abwicklung des Planverfahrens ist in der Sitzung der Stadtvertretung am 25.03.2010 die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie im Verlauf der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen erfolgt. Es waren keine Bedenken vorgetragen worden.
Daher ist dann in derselben Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst worden.
Die dann notwendigen Schritte, um den Plan rechtskräftig zu machen, sind aus arbeitstechnischen Gründen in der Verwaltung nicht umgehend erfolgt. Nachdem nunmehr diese Schritte weitgehend abgewickelt sind, ist angesichts des Zeitablaufes zur Rechtssicherheit eine Bestätigung der Abwägung und eine Wiederholung des Satzungsbeschlusses erforderlich.
Zu a) Bestätigung des Abwägungsergebnisses
Es sind im Planverfahren keine Bedenken
vorgetragen worden. Die Hinweise der Landesplanungsbehörde sind beachtet
worden. Da die Sach- und Rechtslage sich zwischenzeitlich nicht geändert hat,
kann das Abwägungsergebnis aus der Sitzung der Stadtvertretung am 25.03.2010
bestätigt werden.
Zu b) Wiederholung des Satzungsbeschlusses
Vor dem oben beschriebenen Hintergrund kann nach der Bestätigung des bisherigen Abwägungsergebnisses der Satzungsbeschluss vom 25.03.2010 erneut gefasst werden.