hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet östlich des Deelswai zwischen Thingwai und Wikingwai wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 18 gefasst.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
2. Für den Bebauungsplan Nr. 18 werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
- Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung
- Langfristige Sicherung der Dauerwohnnutzung
- Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten auf 1 WE je Gebäude bzw. bei Doppelhäusern je Doppelhaushälfte
3. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
4. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Nieblum beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet östlich des Deelswai zwischen Thingwai und Wikingwai einzuleiten.
Der wesentliche Grund für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplätzen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.