Betreff
Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet östlich des Deelswai zwischen Thingwai und Wikingwai
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Nieb/000086/1
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet östlich des Deelswai zwischen Thingwai und Wikingwai  und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet östlich des Deelswai zwischen Thingwai und Wikingwai und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

a)    Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet östlich des Deelswai zwischen Thingwai und Wikingwai enthält Festsetzungen, durch welche die Planungsziele, d.h. die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung in Form von sechs neuen Bauplätzen, umgesetzt werden können.

 

Das Verfahren wird in Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB durchgeführt, das Ausgleichserfordernis für die durch die Planänderung vorbereiteten Eingriffe entfällt somit.

 

Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und der Begründung.