Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2013 der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/001957/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung über den vorliegenden, geänderten Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2013, beschließt die Stadtvertretung die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2013 der Stadt Wyk auf Föhr.

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der 47. Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Wyk auf Föhr am 09.04.2013 wurde folgende wesentliche Änderung zum 1. Haushaltsentwurf 2013 beschlossen:

 

Die Sanierung des Regenwasserkanals (Produktsachkonto 541001.04500000.630.05) wird nebst Anliegerbeiträge gestrichen. Hierfür wird alternativ ein Erinnerungsposten in Höhe von 50.000 EUR für noch zu erörternde Maßnahmen eingestellt. Bei nicht Inanspruchnahme sollen diese Haushaltsmittel ins Folgejahr übertragen werden können.

 

Neu aufgenommen wird ein Baukostenzuschuss lt. Durchführungsvertrag i.R.d. städtbaulichen Vertrages (Hotelprojekt in Wyk auf Föhr) in Höhe von 150.000 EUR (Produktsachkonto 538130.23170000).

 

Für den Abwasserbereich ist die Neuanschaffung eines Abwasserfahrzeug (Gasantrieb empfohlen) mit 20.000 EUR einzuplanen (Produktsachkonto 538110.07000000).

 

Die fehlende Berücksichtigung des Darlehens an die Wohnungsbaugenossenschaft „föhreinander eG“ im 1. Haushaltsentwurf wurde nachgeholt (Produkt 522001). Hieraus resultieren Zinserträge von rd. 2.800 EUR p.a.

 

Zur Förderung des Wohnungsbaus für Einheimische werden zunächst zur Bodenvorratshaltung weitere Grundstückskäufe am Kortdeelsweg mit 1,2 Mio. EUR incl. Nebenkosten vorgesehen (Produktsachkonto 522001.09000000.522.01). Die Finanzierung erfolgt durch Kreditaufnahme (siehe hierzu Produktsachkonto 612001.32173500.522.01 und 612001.55110000). Eine überschlägige Überprüfung hat ergeben, dass ein derartiger Planungsansatz innerhalb des städtischen Liegenschaftsbetriebes in satzungsrechtlicher Hinsicht sowie aus Gründen der dauerhaften Leistungsfähigkeit nicht unbedenklich erscheint.

 

 

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2013 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -200.400 EUR (Vj. –489.100 EUR) ab.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2013 grds. mit finanziellen Zuwächsen auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2012 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommmens abgebildet.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2012

2013

2014

2015

2016

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

924 Mio. EUR

965 Mio. EUR

+5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

97 Mio. EUR

104 Mio. EUR

+3

+3

+3

Familienlastenausgleich

92 Mio. EUR

100 Mio. EUR

+2

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.125,5 Mio. EUR

1.203,7 Mio. EUR

+15

-3

+5

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 1.318.200 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht vollständig aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2013 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 288.700 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresplanvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):

 

Sachkonto

2013

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

-467.500

Lt. Steuerveranlagung

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+53.300

i.R.d. Finanzausgleiches

40340000 Zweitwohnungssteuer

+14.400

Mehraufkommen durch Steigerung bei den Rohmieten sowie Nachveranlagungen.

40510000 Leistungen nach dem Familienlastenausgleich

+10.400

i.R.d. Finanzausgleiches

41110000 Schlüsselzuweisungen

+445.000

niedrige Steuerkraftmesszahl lt. Finanzausgleich

41320000 Allgemeine. Zuweisungen Gemeinden (GV)

+30.400

i.R.d. Finanzausgleiches höhere Zentralitätsmittel

416…. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

+48.500

Lt. Anlagenbuchhaltung

43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

+66.700

Gestattungverträge über die Inanspruchnahme einer öffentlichen Gehwegfläche (Prod. 541001)

43710000 Erträge aus der Auflösung von SoPo für Beiträge

+40.800

Lt. Anlagenbuchhaltung

44110000 Mieten und Pachten

-20.700

Pachterträge Sportplatzflächen (Schul- und Sportzentrum) (siehe Prod. 424050)

4582… Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Pensions-/ Beihilferückstellungen

+27.200

Schätzung der jährlichen Zuführungs- und Auflösungsbeträge

50…… Personalaufwendungen

-34.500

Ein weiterer Abwassermitarbeiter und  tarifliche Veränderungen

52210130 Unterhaltung durch Winterdienst

+50.000

Ausweis Straßenwinterdienst / Dienstleistung Grünbau unter 5241000 i.H.v. 30.000 EUR; Ausweis Streugut, Streusalz unter 52710000 20.000 EUR

52310000 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen

-17.500

Erbpacht Wohnprojekt Boldixumer Straße

52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, bauliche Anlagen

-30.300

Ausweis Straßenwinterdienst / Dienstleistung Grünbau ursprünglich unter 52210130

52710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

-27.500

Ausweis Streugut, Streusalz ursprünglich unter 52210130

57.… bilanzielle Abschreibungen

-320.600

Basis Echtdaten AnBu

53140110 Betriebszuschuss „Die Inselkinder“

-20.000

Ansatzanpassung (Prod. 365001)

53140120 Betriebszuschuss „Evangelischer Kindergarten“

-24.000

Ansatzanpassung (Prod. 365001)

53150000 Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke verb. Unternehmen, ...

+504.400

Verlustausgleich städtischer Liegenschaftsbetrieb (Prod. 575003)

53410000 Gewerbesteuerumlage

-47.900

i.R.d. Finanzausgleiches

53721000 Kreisumlage

+90.400

Erhöhung der Kreisumlage um 1,35%-Pkt. auf 37,0%; Rückgang der Finanzkraft

53722000 Amtsumlage

+146.800

Rückgang der Finanzkraft um 275 TEUR

54310000 Geschäftsaufwendungen

-71.500

tech.Planung B-Plan 51; 45 TEUR, Gewerbegebiet 24 TEUR, Ökokontofläche 20 TEUR (Prod. 511001)

54317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen

+80.000

Darin Wegfall „Straßenunterhaltungsmanagement“ +55.000 (Prod. 541001), Ansatzänderung +25.000 (Prod. Abwasser)

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit Gemeinden (GV)

-15.100

Kosten der Gebäudeunterhaltung HELU-Heim an den Liegenschaftsbetrieb (Prod. 424050)

54980000 Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten

-261.300

Gebührenausgleichsrücklage Abwasserbereich aus Gebührenüberhängen

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden (teilweise erhebliche) Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit kein finanziell ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 08.02.2013 auf rd. 3.800.000 EUR.

 

Die Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 2.912.200 EUR ausgewiesen.

 

 

Als wesentliche Investitionsmaßnahmen sind zu benennen:

 

Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr

Ersatzbeschaffung TSF (Boldixum) 95.000 EUR, BOS-Funktechnik 23.000 EUR und Verpflichtungsermächtigung für 2016 über 16.000 EUR und diverse Ausgaben von 5.500 EUR.

 

 

Produkt 424050 Turn- und Sportstätten, Sportplätze, Förderung des Vereinssports

Ausgewiesen wird das Bauprojekt „HELU-HEIM“ mit 400.000 EUR. Der Haushaltsansatz aus dem Vorjahr wird mit 400.000 EUR nach 2013 übertragen, so dass insgesamt 800.000 EUR in 2013 zur Verfügung stehen. Investitonskostenzuschuss für Flutlichtanlage Nebenplatz am Schulzentrum mit 10.000 EUR.

 

 

Produkt 522001 Wohnraumbeschaffung, Baugebiete

Planungskosten Erschließung Kortdeelsweg 60.000 EUR. Zur Förderung des Wohnungsbaus für Einheimische werden zunächst zur Bodenvorratshaltung weitere Grundstückskäufe am Kortdeelsweg mit 1,2 Mio. EUR incl. Nebenkosten vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch Kreditaufnahme in gleicher Höhe über 30 Jahre. Im Rahmen des Krediterlasses gilt diese Investition lt. Ziffer 2.3.3 als rentierliche Maßnahme.

 

 

Produkt 538110 Kläranlage / Abwasserbeseitigung (SW)

Für den Abwasserbereich ist die Neuanschaffung eines Abwasserfahrzeug (Gasantrieb wird empfohlen) mit 20.000 EUR einzuplanen.

 

 

Produkt 538130 Kanalnetz (SW)

Neuordnung Schmutzwasserleitung Bereich Süd mit 980.000 EUR. Das Gesamtinvestitionsvolumen ist in 2012 mit 1,48 Mio. geplant worden. Die Finanzierung erfolgt durch einen Baukostenzuschuss lt. Durchführungsvertrag i.R.d. städtbaulichen Vertrages (Hotelprojekt in Wyk auf Föhr) in Höhe von 150.000 EUR sowie durch Kreditaufnahme in der kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ über 980.000 EUR. Im Rahmen des Krediterlasses gilt diese Investition lt. Ziffer 2.3.3 als rentierliche Maßnahme.

 

 

Produkt 541001 Asphaltstraßen, Wege und Plätze

Für die Sanierung des Regenwasserkanals werden Investitionen von insgesamt 50.000 EUR für noch explizit zu erörternde Maßnahmen eingestellt. Für den Austausch und Neubau von Wetterschutzhäusern wurden Haushaltsmittel von 42.000 EUR berücksichtigt. Zuwendungen für den ÖPNV wurden mit 18.600 EUR geplant.

 

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. –56.300 EUR ausgewiesen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2013 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Zur Orientierung: Lt. Runderlass des Innenministeriums werden beispielsweise für Fehlbedarfsgemeinden für 2013 folgende Steuersätze mindestens vorgeschrieben:

Grundsteuer A 360%, Grundsteuer B 380%, Gewerbesteuer 360%, Hundesteuer erster Hund 110 EUR