Betreff
Erlass einer 4.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Utersum
Vorlage
Uter/000013/2
Art
Beschlussvorlage Utersum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die anliegende 4.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Utersum wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach § 5 Abs.1 Buchstabe a) der Hauptsatzung ist für die Gemeinde Utersum ein Finanzausschuss und nach Buchstabe b) ein Bauausschuss für die Gemeinde Utersum  als ständiger Ausschuss zu bilden. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass beide Ausschüsse nur sehr selten einberufen wurden, da sämtliche Probleme mit allen Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen erörtert wurden und jeweils in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden konnten.

Beide Ausschüse werden daher als ständige Ausschüsse im § 5 Abs. 1 gestrichen.

 

Weiterhin sind nach der letzten Änderung der Gemeindeordnung sämtliche Sitzungen der Gemeindevertretungen und der ständigen Ausschüsse öffentlich, so dass der § 5 Abs. 3 ebenfalls geändert werden muss.

 

Zur Zeit werden vom Innenministerium neue Satzungsmuster erarbeitet. Deshalb wurde zum jetzigen Zeitpunkt auf die Erarbeitung einer neuen Hauptsatzung verzichtet und lediglich eine Nachtragssatzung gefertigt.

 

Anlagen:

 

4. Nachtragssatzung

zur Hauptsatzung der Gemeinde Utersum

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom                        und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Nordfriesland vom                        folgende 4.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Utersum erlassen:

 

Artikel I

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Utersum vom 14.12.2001 in der derzeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs.1 Buchstabe a) und Buchstabe b) werden gestrichen. Aus Buchstabe c) wird Buchstabe a) und aus Buchstabe d) wird Buchstabe b).

 

Der § 5 Abs. 3 entfällt. Der jetzige Abs. 4 wird zu Abs. 3.

 

Artikel II

 

Diese Änderung tritt zum 01.Juni 2013 in Kraft.

 

Utersum, den

 

                                                                        (LS)                                         Bürgermeister