Beschlussempfehlung:
Die anliegende 3.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Utersum wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Nach § 5 Abs.1 Buchstabe a) der Hauptsatzung setzt sich der Finanzausschuss der Gemeinde Utersum aus 3 Gemeindevertreterinnen und –vertretern zusammen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum hat sich auf ihrer konstituierenden Sitzung für eine Aufstockung der Mitgliederzahl von 3 auf 5 Personen ausgesprochen. Ferner wurde das Aufgabengebiet des Bau- und Wegeausschusses um die Punkte „Bauleitplanung“ und „Dorfentwicklung“ erweitert. In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05. August 2008 wurde darüber hinaus angeregt, die Zusammensetzung des Kurausschusses um 1 Bürger/Bürgerin, die der Gemeindevertretung angehören können, zu erhöhen. Als Anlage ist die entsprechend geänderte Nachtragssatzung beigefügt.
Anlagen:
3.
Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung
der Gemeinde Utersum
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Nordfriesland vom folgende 3.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Utersum erlassen:
Artikel I
Die Hauptsatzung der Gemeinde Utersum vom 14.12.2001 in der derzeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:
Im § 5 Abs.1 Buchstabe a) Finanzausschuss ist hinter dem Wort „Zusammensetzung“ die Zahl „3“ durch die Zahl „5“ zu ersetzen.
Das Aufgabengebiet des Bauausschusses (§ 5 Abs.1 Buchstabe b) wird um die Punkte „Bauleitplanung“ und „Dorfentwicklung“ erweitert.
Im § 5 Abs.1 Buchstabe c) Kurausschuss ist hinter dem Wort „Zusammensetzung“ die Zahl der Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können von „4“ durch die Zahl „5“ zu ersetzen.
Artikel II
Diese Änderung tritt rückwirkend zum 10.Juni 2008 in Kraft.
Utersum, den
(LS) Bürgermeister