Betreff
Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Oev/000063
Art
Beschlussvorlage Oevenum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für den Bebauungsplan Nr. 9 werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

-          Ausweisung eines Baugebietes zur Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Wohngebiet oder Sonstiges Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus –)

-          Langfristige Sicherung der Dauerwohnnutzung

-          Festsetzung von eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern

-          Begrenzung der zulässigen Grundfläche (GR / GRZ)

-          Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen

-          Festschreibung der bereits im Plangebiet vorhandenen Nutzungen / Gebäude unter Berücksichtigung des genehmigten Bestandes

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Oevenum beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat einzuleiten.

 

Der wesentliche Grund für die Aufstellung  des Bebauungsplans ist die Schaffung von Bauplätzen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans sollen auch die bereits vorhandenen Nutzungen / Gebäude im Plangebiet (Baureihe entlang der Straße Karkenstieg bzw. Dörpstrat) unter Berücksichtigung des genehmigten Bestandes festgesetzt werden.