Betreff
Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Oev/000063/1
Art
Beschlussvorlage Oevenum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Oevenum hat am 02.12.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat gefasst.

 

Im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Oevenum wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans an ebendieser Stelle durchgeführt. Ziel ist die Schaffung eines Baugebietes zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans sollen neben der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes die bereits vorhandenen Nutzungen / Gebäude im Plangebiet (Baureihe entlang der Straße Karkenstieg bzw. Dörpstrat) unter Berücksichtigung des genehmigten Bestandes festgesetzt werden. Da sich diese nicht durch ein Baugebiet gemäß BauNVO charakterisieren lassen, wird auf die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung im durch Bestand geprägten Bereich des BPlanes verzichtet.

 

Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es wurde nach Hinweis des archäologischen Landesamtes eine archäologische Vor- sowie Hauptuntersuchung im Plangebiet durchgeführt.