Betreff
Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat
hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Oev/000063/2
Art
Beschlussvorlage Oevenum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 9 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

3.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Geltungsbereich Teil 1 des Bebauungsplans Nr. 9 für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.    Die Begründung wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss des Geltungsbereichs Teil 1 des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6.    Der Satzungsbeschluss für den Geltungsbereich Teil 2 wird noch nicht gefasst. Dies geschieht nach einem weiteren Beschluss der Gemeindevertretung mit deutlichem zeitlichen Versatz, um den Vorgaben der Landesplanung zur zeitlichen Streckung der Planumsetzung zu entsprechen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oevenum hat am 19.10.2015 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 22.10.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 29.10.2015 bis zum 30.11.2015 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.