Betreff
Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat
hier: Satzungsbeschluss Geltungsbereich Teil 2
Vorlage
Oev/000063/3
Art
Beschlussvorlage Oevenum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Geltungsbereich Teil 2 des Bebauungsplans Nr. 9 für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

2.    Die Begründung wird gebilligt.

 

3.    Der Beschluss des Geltungsbereichs Teil 2 des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Am 25.01.2016 wurde in Folge der Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde der Satzungsbeschluss für den Geltungsbereich Teil 1 des Bebauungsplans Nr. 9 gefasst. Gemäß der Absprache sollte der Beschluss für den Geltungsbereich Teil 2 mindestens zeitlich versetzt um 5 Jahre erfolgen bzw. sobald der wohnbauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinde dies hergibt.

 

Nachdem eine weitere Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde am 22.09.2023 erfolgt ist, kann jetzt auch der Satzungsbeschluss für den Geltungsbereich Teil 2 gefasst werden.

Anlagen:

 

-       B-Plan Nr. 9

-       B-Plan Nr. 9 Begründung mit Umweltbericht