Betreff
Bebauungsplan Nr. 52 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Flugplatzes und westlich des Fehrstieges gegenüber der Jugendherberge hier: a) Behandlung der Anregungen und Bedenken b) Entwurfs-und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001928/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

 

1.    Die im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahm werden wie oben in dieser Vorlagen dargestellt berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahem abgegeben haben von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.




Zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

2.    Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 52 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Flugplatzes und westlich des Fehrstieges gegenüber der Jugendherberge sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3.    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

4.    Der Verfahrensschritt nach Ziffer 3. ist mit dem Vorbehalt verbunden, dass sich aus der zuvor noch durchzuführenden Erstellung des Umweltberichtes sowie der notwendigen Schallschutzuntersuchung keine weiteren Folgen für die bisherige Planung ergeben.





 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Verfahrensstand

Für die geplante Errichtung einer Outdoor-Gokart-Bahn sind die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Anhörung durchgeführt worden. Ferner ist gemäß der Vorgabe der Landesplanungsbehörde eine inselweite Abstimmung mit allen Gemeinden der Insel Föhr erfolgt.

 

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

 

Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen. Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich inhaltlich geäußert:

1. Die Forstbehörde verweist auf die notwendigen Abstände zum Wald sowie die Unterbrechung der Abstandsfläche im Westen.

Diese Unterbrechung ist in den Planunterlagen berichtigt worden, so dass nun ein geschlossener Abstandsstreifen zum Wald besteht.

2. Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland verweist auf ein Amphibienvorkommen in 660 m südwestlicher Entfernung, zu dem im Umweltbericht ergänzende Aussagen zu treffen sind. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt.

Ferner wird auf die nicht gelöste Ausgleichsfrage hingewiesen. Entweder ist eine Ausgleichsfläche in den Plan einzubeziehen oder der Antrag zur Errichtung einer eigenständigen Ökokontofläche zur Einleitung eine Anerkennungsverfahren zu stellen.
Die Stadt beabsichtigt eine solche Ökokontofläche zu beantragen.

3. Die Verkehrsabteilung des Kreises Nordfriesland verweist auf ein noch notwendiges Abstimm ungsverfahren mit der Landesstraßenbauverwaltung Schleswig-Holstein – Niederlassung Flensburg -.
Diese Abstimmung wird noch erfolgen im Rahmen der weiteren Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

4. Die Bau- und Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland verweist auf eine notwendige Klarstellung in der Planzeichnung sowie die Stellungnahme zur Planungsanzeige.
Die Planzeichnung ist berichtigt worden. Die Stellungnahme der Landesplanungsbehörde liegt noch nicht vor.

5. Bei der Abstimmung mit den 11 Nachbargemeinden sind bisher sieben Stellungnahmen eingegangen, sechs sind ohne Bedenken, eine Gemeinde regt an einen Standort im Gewerbegebiet zu suchen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass der geplante Wohnmobilplatz in Utersum noch nicht verwirklicht ist und auch noch keine Genehmigung vorliegt.
Die Stadt geht davon aus, dass nach Abschluss des Planverfahren ein Wohnmobilplatz in Utersum in absehbarer Zeit verwirklicht werden kann.

6. Bei der Anhörung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist von Privatpersonen sowie vom Beauftragten der Luftaufsicht des Landes Schleswig-Holstein auf die besonderen Risiken hingewiesen worden, welche an diesem Standort durch die Kartbahn ebenso wie durch einen Wohnmobilplatz geschaffen werden, auch dann wenn die formalen Vorgaben der Luftfahrtbehörde eingehalten sind.
Seitens der Stadt werden diese Risiken als vertretbar angesehen auch angesichts anderer von Menschen genutzten Einrichtungen/Gebäude innerhalb der Einflugschneise. Weitere Schutzmaßnahmen sind noch zu prüfen.

Die Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde, der Luftaufsichtsbehörde sowie der weiteren vier Inselgemeinden liegen noch nicht vor.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Wenn sich aus der Abwägung der bisher eingegangen Stellungnahmen keine Änderungen an der Planung ergeben kann nun der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

 

Der Umweltbericht sowie die notwendigen Schallschutzuntersuchungen sind bisher noch nicht erarbeitet worden, um Kosten zu vermeiden für den Fall, dass die Planung nach den bisherigen Verfahrensschritten nicht weiter geführt werden sollte. Die Beschlussfassung ist daher mit dem Vorbehalt verbunden, dass diese Arbeitsschritte noch durchzuführen sind. Erst dann, wenn sich daraus keine weiteren Auswirkungen für die Planung ergeben, können die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.