Beschlussempfehlung:
Zu a) Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
1.
Die im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangenen Stellungnahm werden wie oben in dieser Vorlagen dargestellt
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die
Privatpersonen, die eine Stellungnahem abgegeben haben von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
2.
Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 52 der
Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Flugplatzes und westlich des
Fehrstieges gegenüber der Jugendherberge sowie der Entwurf der Begründung dazu
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der
Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu
informieren.
4. Der
Verfahrensschritt nach Ziffer 3. ist mit dem Vorbehalt verbunden, dass sich aus
der zuvor noch durchzuführenden Erstellung des Umweltberichtes sowie der notwendigen
Schallschutzuntersuchung keine weiteren Folgen für die bisherige Planung
ergeben.
Sachdarstellung mit Begründung:
Verfahrensstand
Für die geplante Errichtung einer Outdoor-Gokart-Bahn sind die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Anhörung durchgeführt worden. Ferner ist gemäß der Vorgabe der Landesplanungsbehörde eine inselweite Abstimmung mit allen Gemeinden der Insel Föhr erfolgt.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind verschiedene
Stellungnahmen eingegangen. Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich
inhaltlich geäußert:
1. Die Forstbehörde verweist auf die notwendigen Abstände zum Wald sowie
die Unterbrechung der Abstandsfläche im Westen.
Diese Unterbrechung ist in den Planunterlagen berichtigt worden, so dass nun
ein geschlossener Abstandsstreifen zum Wald besteht.
2. Die untere Naturschutzbehörde des Kreises
Nordfriesland verweist auf ein Amphibienvorkommen in 660 m südwestlicher
Entfernung, zu dem im Umweltbericht ergänzende Aussagen zu treffen sind. Der
Umweltbericht wird entsprechend ergänzt.
Ferner wird auf die nicht gelöste Ausgleichsfrage hingewiesen. Entweder ist
eine Ausgleichsfläche in den Plan einzubeziehen oder der Antrag zur Errichtung
einer eigenständigen Ökokontofläche zur Einleitung eine Anerkennungsverfahren
zu stellen.
Die Stadt beabsichtigt eine solche Ökokontofläche zu beantragen.
3. Die Verkehrsabteilung des Kreises Nordfriesland verweist
auf ein noch notwendiges Abstimm ungsverfahren mit der
Landesstraßenbauverwaltung Schleswig-Holstein – Niederlassung Flensburg -.
Diese Abstimmung wird noch erfolgen im Rahmen der weiteren Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange.
4. Die Bau- und Planungsabteilung des Kreises
Nordfriesland verweist auf eine notwendige Klarstellung in der
Planzeichnung sowie die Stellungnahme zur Planungsanzeige.
Die Planzeichnung ist berichtigt worden. Die Stellungnahme der
Landesplanungsbehörde liegt noch nicht vor.
5. Bei der Abstimmung mit den 11 Nachbargemeinden sind
bisher sieben Stellungnahmen eingegangen, sechs sind ohne Bedenken, eine
Gemeinde regt an einen Standort im Gewerbegebiet zu suchen. Ferner wird darauf
hingewiesen, dass der geplante Wohnmobilplatz in Utersum noch nicht
verwirklicht ist und auch noch keine Genehmigung vorliegt.
Die Stadt geht davon aus, dass nach Abschluss des Planverfahren ein
Wohnmobilplatz in Utersum in absehbarer Zeit verwirklicht werden kann.
6. Bei der Anhörung im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung ist von Privatpersonen sowie vom Beauftragten
der Luftaufsicht des Landes Schleswig-Holstein auf die besonderen Risiken
hingewiesen worden, welche an diesem Standort durch die Kartbahn ebenso wie
durch einen Wohnmobilplatz geschaffen werden, auch dann wenn die formalen
Vorgaben der Luftfahrtbehörde eingehalten sind.
Seitens der Stadt werden diese Risiken als vertretbar angesehen auch angesichts
anderer von Menschen genutzten Einrichtungen/Gebäude innerhalb der
Einflugschneise. Weitere Schutzmaßnahmen sind noch zu prüfen.
Die Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde, der Luftaufsichtsbehörde sowie
der weiteren vier Inselgemeinden liegen noch nicht vor.
b) Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss
Wenn sich aus der Abwägung der bisher eingegangen Stellungnahmen keine
Änderungen an der Planung ergeben kann nun der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Der Umweltbericht sowie die notwendigen Schallschutzuntersuchungen sind
bisher noch nicht erarbeitet worden, um Kosten zu vermeiden für den Fall, dass
die Planung nach den bisherigen Verfahrensschritten nicht weiter geführt werden
sollte. Die Beschlussfassung ist daher mit dem Vorbehalt verbunden, dass diese
Arbeitsschritte noch durchzuführen sind. Erst dann, wenn sich daraus keine
weiteren Auswirkungen für die Planung ergeben, können die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.