Betreff
Bebauungsplan Nr. 52 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Flugplatzes und westlich des Fehrstieges gegenüber der Jugendherberge hier: a) Behandlung der Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001928/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

 

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Anlage zu dieser Vorlage  berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

 

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahem abgegeben haben von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.



Zu b) Satzungsbeschluss

 

3.    Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung des Landes Schleswig Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 52 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Flugplatzes und westlich des Fehrstieges gegenüber der Jugendherberge, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

4.    Die Begründung dazu wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 52 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.




Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: . . . . ; davon anwesend:  . . .;

 

Ja-Stimmen: . . . . .;  Nein-Stimmen:  . . . . .  .;  Stimmenthaltungen:  . . . . . .

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:   ...................

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Verfahrensstand

Für die geplante Errichtung einer Outdoor-Gokart-Bahn sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Ferner sind die Nachbargemeinden erneut beteiligt worden, nachdem in der vorgezogenen Beteiligung alle Gemeinden der Insel Föhr beteiligt worden sind.

 

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

 

Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt sind.

 

Die Träger öffentlicher Belange haben keine weiteren Bedenken geäußert, die zu einer Änderung der Planung geführt hätten. Die vorgebrachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen bzw. sind unter Verweis auf die Planunterlagen behandelt worden (s. Anlage zur Vorlage).

Die inselweite Abstimmung mit den 11 Nachbargemeinden lag zum Zeitpunkt des Entwurfs und Auslegungsbeschlusse noch nicht vollständig vor. Vier Stellungnahmen standen noch aus. Inzwischen liegen alle Stellungnahmen vor. Die unmittelbaren Nachbargemeinden Nieblum und Wrixum sind erneut beteiligt worden. Im Ergebnis werden von keiner Gemeinde Bedenken vorgetragen mit Ausnahme der Gemeinde Wrixum (s. Anlage zur Vorlage).

 

Die Stellungnahme des Innenministeriums/ Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig Holstein ist eingegangen (s. Anlage zur Vorlage). Im wesentlichen weißt sie darauf hin, dass die geprüften alternativen Standorte (z.B. Gewerbegebiet) darzulegen sind und die Aussage: es gibt aus wirtschaftlicher Sicht keine geeigneten Standortalternativen, nicht ausreicht. Außerdem ist nach Sicht des Innenministeriums/ Landesplanungsbehörde der Bebauungsplan auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umzustellen.

 

Bei der öffentlichen Auslegung sind von Privatpersonen Stellungnahmen abgegeben und Bedenken vorgetragen worden (s. Anlage zur Vorlage), welche die Sinnhaftigkeit des Vorhabens in Frage stellen und auf die vermeidbaren Lärm- und Sicherheitsproblematiken sowie auf die aus Sicht der Personen, die Eingaben vorgebracht haben, unvertretbaren Landschaftsverluste hinweisen. Seitens der Stadt werden diese Bedenken unter Hinweis auf die Anlage zu dieser Vorlage abgewogen und die Eingaben zurückgewiesen.

 

 

b) Satzungsbeschluss

Vor dem Hintergrund der Gesamtabwägung wird keine Änderung der Planung vorgenommen. Es kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.