Beschlussempfehlung:
Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur
Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser des Städtischen
Hafenbetriebes Wyk auf Föhr wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Nach einer gemeinsamen Ausschreibung mit den
Hafenbetrieben Wittdün und Dagebüll sowie der Wyker Dampfschiffs-Reederei
Föhr-Amrum GmbH bezieht der Städtischen Hafenbetrieb mittlerweile Strom von der
Föhrer Windkraft GmbH. Weiter wurden zum Jahresbeginn 2014 sämtliche
Stromversorgungsanlagen für Schiffe der W.D.R. vom Städtischen Hafenbetrieb
übernommen. Bisher hat die W.D.R. über das vorhandene Leitungsnetz des
Hafenbetriebes bei einem Versorgungsunternehmen auf eigene Rechnung Strom
bezogen. Aufgrund der veränderten Gegebenheiten sind die Entgelte für den
Strombezug anzupassen.
In diesem Zusammenhang sollen ebenfalls die
Entgelte für den Bezug von Frischwasser angepasst werden. Für Großabnehmer wird
künftig ebenfalls ein Tarif in die Entgeltordnung aufgenommen.
Die Tarife werden wie folgt festgesetzt:
Frischwasser je
1.000 l 4,00 € (unverändert)
je
1.000 l 2,00 € (ab 1.000 m³ Verbrauch)
Strom je
Kw/h 0,45 € (unverändert)
je
Kw/h 0,25 € (ab 10.000 Kw/h Verbrauch)
Die vorgenannten Änderungen wurden in eine
Nachtragssatzung eingearbeitet. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage
beigefügt.