Betreff
4. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser des Städtischen Hafenbetriebes
Vorlage
Stadt/001182/5
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Entgelte für Strom und Wasser wurden letztmalig zum 01.01.2014 geändert. Im Hinblick auf die erheblichen Investitionskosten durch den Neubau der Alten Mole sowie die höheren Verbrauchskosten muss eine Anpassung der Entgelte vorgenommen werden.

 

Es wird angeregt, das Entgelt für die Entnahme von Frischwasser

 

·       von 4,00€ auf 5,00€ für je 1.000 l Wasser

·       für Abnehmer mit einem Verbrauch von mehr als 1.000 m³ von 2,00€ auf 2,50€

zu erhöhen.

 

Die Mehreinnahmen für den Hafenbetrieb belaufen sich voraussichtlich auf etwa 2.000€.

 

 

Für die Abnahme von Strom wird folgende Erhöhung vorgeschlagen:

 

  • je Kw/h von 0,45€ auf 0,50€
  • für Abnehmer mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 Kw/h pro Jahr

von 0,25€ auf 0,35€ je Kw/h.

 

Im Zuge der Überarbeitung der Satzung sind weiterhin die Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu aktualisieren.

 

 

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden entsprechend in der 4. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Anlagen:

 

4. Nachtragssatzung

zur Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser

des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr

 

Aufgrund der §§ 4 und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003 Schl.-H. Seite 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr vom --.--.2019 folgende 4. Nachtrags-satzung erlassen:

 

Artikel 1

 

§ 2 erhält folgende Fassung:

§ 2

Wasserentgelt

 

  1. Für die Entnahme von Frischwasser sind für je 1.000 l Wasser 5,00 € zu entrichten.
  2. Für Abnehmer mit einem Verbrauch von mehr als 1.000 m³ pro Jahr sind für

je 1.000 l Wasser 2,50 € zu entrichten.

 

§ 3 erhält folgende Fassung:

 

§ 3

Stromentgelt

 

  1. Für die Entnahme von Strom sind je Kw/h 0,50 € zu entrichten.
  2. Für Abnehmer mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 Kw/h pro Jahr sind

je Kw/h 0,35 € zu entrichten.

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

 

§ 4 Datenverarbeitung

(1)   Der Städtische Hafenbetrieb ist berechtigt, die für die Festsetzung und Erhebung der Entgelte erforderlichen Daten zu verarbeiten.

(2)               Zur Ermittlung des Entgeltpflichtigen kann sich der Hafenbetrieb Daten von Dritten übermitteln lassen.

 

Artikel 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

Wyk auf Föhr, den                                                                                           Stadt Wyk auf Föhr

                                                                                                                         Der Bürgermeister

                                                                                                                          Hans-Ulrich Hess