Beschlussempfehlung:
Die vorliegende 4.
Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser des
Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Entgelte für
Strom und Wasser wurden letztmalig zum 01.01.2014 geändert. Im Hinblick auf die
erheblichen Investitionskosten durch den Neubau der Alten Mole sowie die
höheren Verbrauchskosten muss eine Anpassung der Entgelte vorgenommen werden.
Es wird angeregt,
das Entgelt für die Entnahme von Frischwasser
· von 4,00€ auf
5,00€ für je 1.000 l Wasser
· für Abnehmer mit
einem Verbrauch von mehr als 1.000 m³ von 2,00€ auf 2,50€
zu erhöhen.
Die Mehreinnahmen
für den Hafenbetrieb belaufen sich voraussichtlich auf etwa 2.000€.
Für die Abnahme
von Strom wird folgende Erhöhung vorgeschlagen:
- je Kw/h von 0,45€ auf 0,50€
- für Abnehmer mit einem Verbrauch von mehr als
10.000 Kw/h pro Jahr
von 0,25€ auf 0,35€ je Kw/h.
Im Zuge der
Überarbeitung der Satzung sind weiterhin die Hinweise zur Datenverarbeitung
nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu aktualisieren.
Die
vorgeschlagenen Änderungen wurden entsprechend in der 4. Nachtragssatzung der
Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Anlagen:
4. Nachtragssatzung
zur Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser
des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr
Aufgrund
der §§ 4 und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für
Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003 Schl.-H. Seite 57) in der z.Zt.
geltenden Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf
Föhr vom --.--.2019 folgende 4. Nachtrags-satzung erlassen:
Artikel 1
§ 2 erhält
folgende Fassung:
§ 2
Wasserentgelt
- Für die Entnahme von Frischwasser sind für je
1.000 l Wasser 5,00 € zu entrichten.
- Für Abnehmer mit einem Verbrauch von mehr als
1.000 m³ pro Jahr sind für
je 1.000 l Wasser 2,50 € zu entrichten.
§ 3 erhält
folgende Fassung:
§ 3
Stromentgelt
- Für die Entnahme von Strom sind je Kw/h 0,50 €
zu entrichten.
- Für Abnehmer mit einem Verbrauch von mehr als
10.000 Kw/h pro Jahr sind
je Kw/h 0,35 € zu entrichten.
§ 4 erhält
folgende Fassung:
§ 4 Datenverarbeitung
(1)
Der Städtische Hafenbetrieb ist berechtigt, die für die
Festsetzung und Erhebung der Entgelte erforderlichen Daten zu verarbeiten.
(2)
Zur Ermittlung des
Entgeltpflichtigen kann sich der Hafenbetrieb Daten von Dritten übermitteln
lassen.
Artikel 2
Diese
Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
Wyk auf Föhr, den Stadt
Wyk auf Föhr
Der Bürgermeister
Hans-Ulrich Hess