für das Gebiet nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges und westlich der Reetfläche westlich des Ziegeleiweges
hier: a) Aufstellungsbeschlussb) Festlegung der Planungsziele
Beschlussempfehlung:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1.
Für das
Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung
entlang der Ostseite des Kohharderweges und westlich der Reetfläche westlich
des Ziegeleiweges wird der Beschluss zur Durchführung der 4. Änderung des
Flächennutzungs-planes der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.
Zu b)
Festlegung der Planungsziele
2. Es
werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
2.1 Festlegung der Art der Nutzung als gewerbliche Baufläche;
2.2 Festlegung einer Teilfläche als „Fläche für Versorgungsanlagen“ als
möglicher Standort
für ein Fernwärmeheizwerk;
2.3 Festlegung einer Fläche für die Ansiedlung der Betriebsgebäude des
städtischen
Hafenbetriebes / Grün-Bau;
2.4 Festlegung der östlichen
Biotopverbundfläche in Zusammenhang mit der Klärung
der Ausgleichsfragen;
3.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird die Bau- und
Planungsabteilung des
Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
4. Dieser
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
(gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: , davon anwesend:
Ja-Stimmen: ; Nein-Stimmen: ; Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Zur Vorlage erkläre ich mein
Einverständnis gemäß § 3 Abs. 1 Amtsordnung. |
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Bürgermeister |
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Sachdarstellung mit Begründung:
a)
Aufstellungsbeschluss
Ausgangslage,
Problemstellung, Planungserfordernis
Im Jahre 2013 hat die Stadt Wyk auf Föhr das
Gelände der ehemaligen Hofstelle Fritsch erworben in einer Größe von ca. 1,6
ha. Östlich angrenzend befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche von ca.
0,96 ha, die als Biotopverbundfläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist.
Sie bildet zugleich einen Abstandsbereich zur weiter östlich gelegenen
Reetfläche.
Alle Nutzungsüberlegungen zu dem Gelände
sowie zu den baulichen Anlagen der Hofstelle haben deutlich werden lassen,
dass eine zukunftsweisende bauliche
Nutzung des Geländes nur durch die Schaffung entsprechenden Planungsrechtes
ermöglicht werden kann. Dazu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54
erforderlich.
Da die gegenwärtige Darstellung im
Flächennutzungsplan diesen heutigen Außenbereich als landwirtschaftliche
Flächen sowie teilweise als Biotopverbundflächen ausweist, ist eine 4. Änderung
des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich, um die Entwicklung
des künftigen Bebauungsplanes aus dem
Flächennutzungsplan sicherzustellen.
b) Festlegung der Planungsziele
Angesichts der Lage der Fläche des künftigen
Bebauungsplanes Nr. 54 zwischen zwei bestehenden Gewerbegebieten im Westen und
im Osten ist nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt eine Ausweisung als
Gewerbegebiet bzw. auf der Ebene des Flächennutzungsplanes als gewerbliche
Baufläche angemessen und sachgerecht.
Bei der Diskussion um ein zusätzliches
Heizwerk für den Ausbau des Fernwärmenetzes wird auch in diesem Bereich ein
Standort erwogen. Daher wird eine Fläche von ca. 1000 m² als „Fläche für
Versorgungsanlagen“ dargestellt.
Auch eine Verlagerung der Betriebsgebäude des
städtischen Hafenbetriebes in den künftigen Bebauungsplan ist denkbar;
Flächenbedarf ca. 3.000 ².
Schließlich ist durch eine weitgehende
Freihaltung der Biotopverbundflächen ein
Abstand zur Reetfläche im Osten sicherzustellen. Dieser Gesichtspunkt
ist zusammen mit den Ausgleichs-fragen im Rahmen der Umweltprüfung bzw. des
Umweltberichtes abzuarbeiten.
Vor diesem Hintergrund kann nun der
Aufstellungsbeschluss für die notwendige 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 gefasst werden, um für die
heutige Außenbereichsfläche das notwendige Planungsrecht zu schaffen.