Betreff
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr
für das Gebiet nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges und westlich der Reetfläche westlich des Ziegeleiweges
hier: a) Aufstellungsbeschlussb) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/002097
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges und westlich der Reetfläche westlich des Ziegeleiweges wird der Beschluss zur Durchführung der 4. Änderung des Flächennutzungs-planes der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

2.   Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
 
2.1 Festlegung der Art der Nutzung als gewerbliche Baufläche;

2.2 Festlegung einer Teilfläche als „Fläche für Versorgungsanlagen“ als möglicher Standort
      für ein Fernwärmeheizwerk;
 
2.3 Festlegung einer Fläche für die Ansiedlung der Betriebsgebäude des städtischen
      Hafenbetriebes / Grün-Bau;

2.4 Festlegung der östlichen Biotopverbundfläche in Zusammenhang mit der Klärung
      der Ausgleichsfragen;

3.   Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird die Bau- und Planungsabteilung des
      Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

4.   Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
      (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter:    , davon anwesend:   

 

Ja-Stimmen:    ;  Nein-Stimmen:    ;  Stimmenthaltungen:  

 

 

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Vorlage erkläre ich mein Einverständnis gemäß § 3 Abs. 1 Amtsordnung.

 

 

 

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

a) Aufstellungsbeschluss

 

Ausgangslage, Problemstellung, Planungserfordernis

Im Jahre 2013 hat die Stadt Wyk auf Föhr das Gelände der ehemaligen Hofstelle Fritsch erworben in einer Größe von ca. 1,6 ha. Östlich angrenzend befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche von ca. 0,96 ha, die als Biotopverbundfläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist. Sie bildet zugleich einen Abstandsbereich zur weiter östlich gelegenen Reetfläche.

 

Alle Nutzungsüberlegungen zu dem Gelände sowie zu den baulichen Anlagen der Hofstelle haben deutlich werden lassen, dass  eine zukunftsweisende bauliche Nutzung des Geländes nur durch die Schaffung entsprechenden Planungsrechtes ermöglicht werden kann. Dazu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 erforderlich.

 

Da die gegenwärtige Darstellung im Flächennutzungsplan diesen heutigen Außenbereich als landwirtschaftliche Flächen sowie teilweise als Biotopverbundflächen ausweist, ist eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich, um die Entwicklung des künftigen Bebauungsplanes  aus dem Flächennutzungsplan sicherzustellen.

 

 

b) Festlegung der Planungsziele

 

Angesichts der Lage der Fläche des künftigen Bebauungsplanes Nr. 54 zwischen zwei bestehenden Gewerbegebieten im Westen und im Osten ist nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt eine Ausweisung als Gewerbegebiet bzw. auf der Ebene des Flächennutzungsplanes als gewerbliche Baufläche angemessen und sachgerecht.

 

Bei der Diskussion um ein zusätzliches Heizwerk für den Ausbau des Fernwärmenetzes wird auch in diesem Bereich ein Standort erwogen. Daher wird eine Fläche von ca. 1000 m² als „Fläche für Versorgungsanlagen“ dargestellt.

 

Auch eine Verlagerung der Betriebsgebäude des städtischen Hafenbetriebes in den künftigen Bebauungsplan ist denkbar; Flächenbedarf ca. 3.000 ².

 

Schließlich ist durch eine weitgehende Freihaltung der Biotopverbundflächen ein  Abstand zur Reetfläche im Osten sicherzustellen. Dieser Gesichtspunkt ist zusammen mit den Ausgleichs-fragen im Rahmen der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichtes abzuarbeiten.

 

 

Vor diesem Hintergrund kann nun der Aufstellungsbeschluss für die notwendige 4. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 gefasst werden, um für die heutige Außenbereichsfläche das notwendige Planungsrecht zu schaffen.