Betreff
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr
für das Gebiet nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges und in einer Bautiefe westlich der Reetfläche westlich des Ziegeleiweges
hier: a) Behandlung der im Rahmen der vorgezogenen Behördenbeteiligung und der öffentlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/002097/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Stadtvertretung behandelt.

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges und in einer Bautiefe westlich des Ziegeleiweges sowie der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

oder aber: Ziffer 3 wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges und in einer Bautiefe westlich des Ziegeleiweges, die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß §§ 2 Abs. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses

Davon anwesend: *

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                                    Stimmenthaltungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Ausgangslage, Problemstellung, Planungserfordernis

Im Jahre 2013 hat die Stadt Wyk auf Föhr das Gelände der ehemaligen Hofstelle Fritsch erworben in einer Größe von ca. 1,6 ha. Östlich angrenzend befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche von ca. 0,96 ha, die als Biotopverbundfläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist. Sie bildet zugleich einen Abstandsbereich zur weiter östlich gelegenen Reetfläche.

 

Alle Nutzungsüberlegungen zu dem Gelände sowie zu den baulichen Anlagen der Hofstelle haben deutlich werden lassen, dass eine zukunftsweisende bauliche Nutzung des Geländes nur durch die Schaffung entsprechenden Planungsrechtes ermöglicht werden kann. Dazu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 erforderlich.

 

Da die gegenwärtige Darstellung im Flächennutzungsplan diesen heutigen Außenbereich als landwirtschaftliche Flächen sowie teilweise als Biotopverbundflächen ausweist, ist eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich, um die Entwicklung des künftigen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan sicherzustellen.

 

a) Behandlung der im Rahmen der vorgezogenen Behördenbeteiligung und der öffentlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen

 

Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange sachgerecht zu berücksichtigen. Der Entwurf wurde entsprechend überarbeitet.

 

Die Eingaben und Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Stadtvertretung behandelt.

 

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf, u.a. im Bereich des Umweltberichtes, erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurde der Planentwurf und der Umweltbericht für die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet.