für das Gebiet nördlich des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges und in einer Bautiefe westlich der Reetfläche westlich des Ziegeleiweges
hier: a) Behandlung der im Rahmen der vorgezogenen Behördenbeteiligung und der öffentlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
Zu a)
Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen
- Die im Rahmen
der Beteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) der Öffentlichkeit
und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen
werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
durch die Stadtvertretung behandelt.
Zu b)
Entwurfs und Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf der
4. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des
Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges
und in einer Bautiefe westlich des Ziegeleiweges sowie der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen
gebilligt.
oder aber: Ziffer 3 wird mit folgenden
Änderungen gebilligt:
- Der Entwurf der
4. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des
Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des Kohharderweges
und in einer Bautiefe westlich des Ziegeleiweges, die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen
und die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß §
3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Die
Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit
den Nachbargemeinden gemäß §§ 2 Abs. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße
Mitglieder/innen des *-Ausschusses
Davon
anwesend: *
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen:
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/
satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangslage,
Problemstellung, Planungserfordernis
Im Jahre 2013 hat die Stadt Wyk auf Föhr das
Gelände der ehemaligen Hofstelle Fritsch erworben in einer Größe von ca. 1,6
ha. Östlich angrenzend befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche von ca.
0,96 ha, die als Biotopverbundfläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist.
Sie bildet zugleich einen Abstandsbereich zur weiter östlich gelegenen
Reetfläche.
Alle Nutzungsüberlegungen zu dem Gelände
sowie zu den baulichen Anlagen der Hofstelle haben deutlich werden lassen, dass
eine zukunftsweisende bauliche Nutzung des Geländes nur durch die Schaffung
entsprechenden Planungsrechtes ermöglicht werden kann. Dazu ist die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 54 erforderlich.
Da die gegenwärtige Darstellung im
Flächennutzungsplan diesen heutigen Außenbereich als landwirtschaftliche
Flächen sowie teilweise als Biotopverbundflächen ausweist, ist eine 4. Änderung
des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich, um die Entwicklung
des künftigen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan sicherzustellen.
a) Behandlung der im Rahmen der vorgezogenen
Behördenbeteiligung und der öffentlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen
Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange sachgerecht zu berücksichtigen. Der Entwurf wurde entsprechend überarbeitet.
Die Eingaben und Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Stadtvertretung behandelt.
b) Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss
Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf, u.a. im Bereich des Umweltberichtes, erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurde der Planentwurf und der Umweltbericht für die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet.