Betreff
5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gemelinstraße, hier insbesondere das Teilgebiet östlich der Osterstraße in einer Bautiefe, südlich der Waldstraße und nördlich der Gmelinstraße
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/002099
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

       Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für einen Teilbereich des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gemelinstraße, hier insbesondere für das Teilgebiet östlich der Osterstraße in einer Bautiefe, südlich der Waldstraße und nördlich der Gmelinstraße wird der Beschluss zur Aufstellung  der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.

2.    Das Planverfahren  wird als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung gemäß § 12 BauGB und als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach       § 13a BauGB durchgeführt.  


Zu b) Festlegung der Planungsziele

3.   Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
 
3.1 Festlegung der Art der Nutzung als Sondergebiet  „Klinik / Reha“ zur Sicherung eines
      Klinikstandortes;

3.2 Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung, um eine angemessene bauliche Erweiterung
      zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebes der Klinikeinrichtung zu gewährleisten;
 
3.3 Regelung gestalterischer Vorgaben, um die Einbindung der bestehenden und künftigen
      Baukörper in den städtebaulichen Zusammenhang der Umgebung sicherzustellen;

3.4 Klärung der verkehrlichen Belastungssituation;

 

3.5 Ausgleich der zusätzlich versiegelten Flächen sinngemäß einer naturschutzfachlichen
      Ausgleichregelung;

4.   Die Ausarbeitung der Planunterlagen erfolgt über den Vorhabenträger, die
      Abwicklung des Planverfahrens über das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.

5.   Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter:    , davon anwesend:   

 

Ja-Stimmen:    ;  Nein-Stimmen:    ;  Stimmenthaltungen:  

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

a) Aufstellungsbeschluss

 

Sachverhalt, Problemstellung, Planungserfordernis

Um den langfristigen Bestand der Klinik Sonneneck für das Nordseeheilbad Wyk sicherzustellen, soll die bestehende Nutzungsart festgeschrieben werden. Ferner sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung zu schaffen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Erhalt der Einrichtung auf lange Sicht zu verbessern.

 

Anstelle des bisherigen allgemeinen Wohngebietes (WA)  ist ein Sondergebiet „Klink / Reha“ auszuweisen. Die Darstellung des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr, rechtswirksam seit 2009, trägt dem bereits Rechnung.

 

b) Planungsziele

Die nach den bisherigen Bebauungsplanfestsetzungen bestehenden Möglichkeiten des Maßes der Nutzung sind ausgeschöpft. Um eine künftige bauliche Weiterentwicklung ermöglichen zu können, müssen die Ausnutzungsziffern erhöht werden, weil keine Grundstücksvergrößerungen möglich sind. Dies ist vor dem Hintergrund eines Sondergebietes „Klinik/Reha“ zur langfristigen Standortsicherung für diese besondere Einrichtung gerechtfertigt.

 

Angesichts der ohnehin großmaßstäblichen bestehenden Klinikgebäude kommen der Anordnung und Ausgestaltung künftiger neuer Gebäude eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Dies gilt nicht nur für den Zusammenhang zwischen neuen und bestehenden Klinikgebäuden, sondern auch im Hinblick auf deren städtebauliche Auswirkungen für die Umgebung. Deren Massstäblichkeit und gestalterischen Besonderheiten sind bei der Planung zu berücksichtigen (z. B. Geschosszahl, Höhenentwicklung, Dachformen). Die entsprechenden Rahmensetzungen sind im Rahmen der beabsichtigten Bebauungsplanänderungen festzusetzen (Baugrenzen, Geschosszahlen usw.).

 

Erste Überlegungen hierzu sind in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses an 10.12.2014 von Seiten des Vorhabenträgers vorgestellt worden.

 

Im weiteren Verfahren sind auch die verkehrlichen Auswirkung der künftigen Klinikerweiterung zu klären sowie ein Ausgleich für die zusätzliche Flächenversiegelung.

 

 

 

Für die Schaffung der oben beschriebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist diese Bebauungsplanänderung erforderlich.