Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 C "Ortslage Mitte - Südost" der Gemeinde Wittdün auf Amrum
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Witt/000064/1
Art
Beschlussvorlage Wittdün
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

- Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die vom DJH Landesverband e. V. beauftragten Architekten Janiak + Lippert sowie diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange, die Anregungen oder Hinweise zur vorgelegten Planung vorgetragen haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 C „Ortslage Mitte - Südost“, bestehend aus Planzeichnung und Text, sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der aufgrund der erfolgten Abwägung geänderten Fassung gebilligt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 C „Ortslage Mitte - Südost“ umfasst das Grundstück Mittelstraße 1.

- Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, den Entwurf der 1. Änderung des Be­bauungsplanes Nr. 2 C „Ortslage Mitte - Südost“ der Gemeinde Wittdün auf Amrum und den Ent­wurf der Begründung dazu nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2 BauGB erneut zu be­teiligen und gemäß § 3 Abs.2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

- Auf eine erneute Beteiligung der benachbarten Gemeinden kann verzichtet werden, da die Ände­rungen gegenüber dem vorgelegten Entwurf geringfügig sind, sich ausschließlich auf Belange pri­vater Grundstückseigentümer beziehen und somit keine Belange von Nachbargemeinden betroffen sein können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/ innen: 9   Anwesend:

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                        Enthaltungen:

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 C „Ortslage Mitte - Südost“ muss wegen eines Formfehlers bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erneut ausgelegt werden. Die Beteiligung der benachbarten Gemeinden hat keine Anregungen zur bisherigen Planung er­geben.
Die Fassung des von der Gemeindevertretung am 11.11.2014 gebilligten und zur Auslegung be-stimmten Entwurfes basierte auf den von den Architekten des DJH Landesverbandes Nordmark
e. V. übersandten Unterlagen. Bei der Ausarbeitung des Bauantrages haben sich augenscheinlich weitere Kriterien für die Änderung ergeben, die bisher nicht vorgetragen worden waren bzw. die über die Vorgaben in den damals übersandten Unterlagen hinausgehen. Da der Entwurf aus vor­genannten Gründen ohnehin erneut ausgelegt werden muss, wird empfohlen, diese Abweichungen von der bisherigen Planung zu beraten und bei Übereinstimmung mit den Planungszielen der Ge­meinde einzuarbeiten. Dafür ist ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich, da die Änderungswünsche z. T. die Grundzüge der bisherigen Planung berühren.

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen


Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 C in der Zeit vom 02.01.2015 bis einschließlich 02.02.2015 sind Anregungen bzw. Hin­weise zur Planung vorgetragen worden. Die abgegebenen Stellungnahmen sind in dem beigefügten Abwägungsvorschlag aufgeführt (siehe Anhang).
Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sollen von der Gemeindevertretung nunmehr geprüft und beschlossen werden.

 

b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


Durch den Formfehler bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und durch die Anregungen und Hinweisen, die bei der öffentlichen Auslegung eingereicht wurden sind, ist eine erneute Auslegung notwendig.