a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
- Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum
wird beauftragt, die vom DJH Landesverband e. V. beauftragten Architekten
Janiak + Lippert sowie diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen oder Hinweise zur vorgelegten Planung vorgetragen
haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 2 C „Ortslage Mitte - Südost“, bestehend aus Planzeichnung und
Text, sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der aufgrund der
erfolgten Abwägung geänderten Fassung gebilligt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 C „Ortslage Mitte - Südost“ umfasst
das Grundstück Mittelstraße 1.
- Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird
beauftragt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 C „Ortslage
Mitte - Südost“ der Gemeinde Wittdün auf Amrum und den Entwurf der Begründung dazu
nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2
BauGB erneut zu beteiligen und gemäß § 3 Abs.2 BauGB von der öffentlichen
Auslegung zu benachrichtigen.
- Auf eine erneute Beteiligung der benachbarten Gemeinden kann verzichtet
werden, da die Änderungen gegenüber dem vorgelegten Entwurf geringfügig sind,
sich ausschließlich auf Belange privater Grundstückseigentümer beziehen und
somit keine Belange von Nachbargemeinden betroffen sein können.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/ innen: 9 Anwesend:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 2 C „Ortslage Mitte - Südost“ muss wegen eines Formfehlers
bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erneut ausgelegt werden. Die
Beteiligung der benachbarten Gemeinden hat keine Anregungen zur bisherigen
Planung ergeben.
Die Fassung des von der Gemeindevertretung am 11.11.2014 gebilligten und zur
Auslegung be-stimmten Entwurfes basierte auf den von den Architekten des DJH
Landesverbandes Nordmark
e. V. übersandten Unterlagen. Bei der Ausarbeitung des Bauantrages haben sich
augenscheinlich weitere Kriterien für die Änderung ergeben, die bisher nicht
vorgetragen worden waren bzw. die über die Vorgaben in den damals übersandten
Unterlagen hinausgehen. Da der Entwurf aus vorgenannten Gründen ohnehin erneut
ausgelegt werden muss, wird empfohlen, diese Abweichungen von der bisherigen
Planung zu beraten und bei Übereinstimmung mit den Planungszielen der Gemeinde
einzuarbeiten. Dafür ist ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
erforderlich, da die Änderungswünsche z. T. die Grundzüge der bisherigen
Planung berühren.
a) Behandlung der
eingegangenen Stellungnahmen
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 2 C in der Zeit vom 02.01.2015 bis einschließlich
02.02.2015 sind Anregungen bzw. Hinweise zur Planung vorgetragen worden. Die
abgegebenen Stellungnahmen sind in dem beigefügten Abwägungsvorschlag
aufgeführt (siehe Anhang). Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sollen
von der Gemeindevertretung nunmehr geprüft und beschlossen werden.
b) erneuter Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss
Durch den Formfehler bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
und durch die Anregungen und Hinweisen, die bei der öffentlichen Auslegung
eingereicht wurden sind, ist eine erneute Auslegung notwendig.