Betreff
Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet beiderseits Guatingwai zwischen Rundföhrstraße und Deelswai im Ortsteil Goting
hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Nieb/000045/2
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

 

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet beiderseits Guatingwai zwischen Rundföhrstraße und Deelswai im Ortsteil Goting sowie die Begründung werden gemäß vorliegendem Abwägungsvorschlag geändert.

  2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet beiderseits Guatingwai zwischen Rundföhrstraße und Deelswai im Ortsteil Goting sowie der geänderte Entwurf der Begründung dazu werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. öffentliche Auslegung zu informieren.

 

  1. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung wird auf 2 Wochen verkürzt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Nieblum hat öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange sind beteiligt worden. Von den Trägern öffentlicher Belange und von Privatpersonen sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt sind.

 

Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange und von Privatpersonen sachgerecht zu berücksichtigen. Der Abwägungsvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

 

zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurde der Planentwurf überarbeitet. Dieser Planentwurf soll nunmehr erneut öffentlich ausgelegt werden.

 

Die Änderungen und Ergänzungen sind in den Anlagen rot hervorgehoben.

 

Die Änderungen des Entwurfes erfordern gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung. Im Rahmen der Auslegung sollen nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegung auf zwei Wochen verkürzt werden.