Betreff
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung
Vorlage
Wit/000067
Art
Beschlussvorlage Witsum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

1.    Die Gemeindeversammlung nimmt die in dieser Sitzungsvorlage dargelegten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

2.    Die vorliegende Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Witsum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

In Ergänzung der in Aufstellung befindlichen Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Witsum soll gemäß der §§ 20 und 21 der neuen Allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung eine Abgabensatzung erlassen werden.

Von der Abgabensatzung werden alle Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer der Gemeinde Witsum berührt, die ihre Grundstücke über ein Leitungsnetz an die öffentliche Schmutzwasserleitung angeschlossen haben. In der Vergangenheit wurde von diesen Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern aufgrund inzwischen gekündigter privatrechtlicher Verträge eine nicht mehr kostendeckende Benutzungsgebühr erhoben.

Eigentümerin der öffentlichen Abwasseranlagen und –Einrichtungen ist die Nachbargemeinde Borgsum, die sich auch um die Entgegennahme, Weiterleitung und Behandlung der in das Leitungsnetz eingeleiteten Abwässer kümmert. Für diese Leistungen verlangt die Gemeinde Borgsum einen Kostenersatz in der Höhe, wie ihn auch Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer in der Gemeinde Borgsum zu zahlen hätten. Für die betroffenen Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer im Bereich der Gemeinde Witsum bedeutet dies einen jährlichen Gebührenbedarf in Höhe von etwa 6.500,00 €.

Derzeit sind sechs Grundstücke mit einem Frischwasserzähler der Nennweite Q3=4, ein Grundstück mit einem Zähler der Größe Q3=10 und zwei Grundstücke mit einem Q3=16-Zähler ausgestattet. Die jährliche Abwassermenge aller Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer betrug im Jahr 2014 insgesamt 1.234 m³.

Bei Anwendung der im anliegenden Satzungsentwurf vorgesehenen Gebührensätze, die mit denen in der ab 2016 in der Borgsumer Abgabensatzung vorgesehenen Gebührensätzen übereinstimmen, bedeutet dies:

                      6 x 108,00 € =                      648,00 €
                      1 x 240,00 € =                      240,00 €
                      2 x 408,00 € =                      816,00 €

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Gebührenaufkommen Grundgebühr:     1.704,00 €

               1.234 m³ x 3,90 € =                  4.812,60 € (Aufkommen aus Zusatzgebühr)

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Gebührenaufkommen insgesamt:          6.516,60 €

Anlagen:

Entwurf Abgabensatzung