Betreff
Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung
Vorlage
Wit/000067/1
Art
Beschlussvorlage Witsum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Gemeindeversammlung nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich die Zahlenwerke zu eigen.

 

  1. Die Mengengebühr für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Witsum wird rückwirkend zum 01.01.2024 von 3,90 € auf 2,85 € abgesenkt.

 

  1. Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Witsum wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Sommer 2023 wurde die Firma B & P Management- und Kommunalberatung GmbH mit der Erstellung der Gebührenkalkulationen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Abwasserbeseitigung der Insel Föhr beauftragt.

 

Nähere Einzelheiten zu den Grundlagen und zum Vorgehen bei der Erstellung der Kalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung der Abwasserbeseitigung der Gemeinden Borgsum und Witsum können dem anliegenden Erläuterungsbericht entnommen werden.

 

Die Gemeinde Borgsum leitet über gemeindeeigene Kanäle durch Witsum nach Utersum über. Dabei nutzt die Nachbarkommune diese Anlagen unentgeltlich mit. Dementsprechend müssen Borgsum und Witsum als leitungsgebundene Einheit angesehen werden, sodass in beiden Gemeinden eine einheitliche Abwassergebühr erhoben werden muss.

 

Die Zahlenwerke zur jeweiligen Nachkalkulation für die Jahre 2021 bis 2023 und zur jeweiligen  Vorauskalkulation für die Jahre 2024 bis 2026 sind dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.

 

Es wird empfohlen, die Höhe der Grundgebühren unverändert zu lassen.

 

Die gebührenwirksamen Kosten im Kalkulationszeitraum 2021 – 2023 beliefen sich auf 172.366,71 €. Die Erträge aus der Mengengebühr für diesen Zeitraum betrugen 225.903,60 €.

Daraus resultiert eine Kostenüberdeckung für den genannten Kalkulationszeitraum in Höhe von 53.536,89 €.

 

Gem. § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes von Schleswig-Holstein ist eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums ergebende Kostenüber- oder -unterdeckung innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen.

 

Für die Plankalkulation 2024 – 2026 wurde von etwa gleichbleibenden Abwassermengen ausgegangen. Nach Berücksichtigung des Ausgleichs der Überdeckung aus den Vorjahren ergibt dies für die Jahre 2024 – 2026 einen kostendeckenden Gebührensatz von 2,85 €/m³.

Anlagen:

 

  • Erläuterungsbericht zur Abwassergebührenkalkulation
  • Abwassergebührenkalkulation der Gemeinde Borgsum mit Witsum
  • Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Witsum