Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde Nebel beschließt die Neufassung der Ortsgestaltungssatzung gemäß Anlage als Satzung.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde beabsichtigt die Ortsgestaltungssatzung zu ändern.
Nach bereits gefassten Beschlüssen erfolgt nun ein Erneuter mit folgender Änderung:
§ 5 Dächer, Abs. 8)
In Reetdächern sind
Dachflächenfenster unzulässig. Bei Hartdächern sind 2 Dachflächenfenster je
Hauptdachseite zulässig. Die Glasfläche der Dachflächenfenster darf nicht mehr
als 3,00 m² je Hauptdachseite betragen. Über
den ausgebauten Dachgeschossen und im Spitzboden sind nur zwei
Dachflächenfenster je Hauptdachseite mit einer Glasfläche bis je zu 0,50 m²
zulässig. In Krüppelwalmflächen sind Gauben sowie
Dachflächenfenster bis zu einer Größe, welche die als „zweiter Fluchtweg“
notwendige Ausstiegsöffnung von 0,9 x 1,2 m gewährleistet, zulässig.