hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 für das Gebiet westlich Eemelkeswai und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 für das Gebiet westlich Eemelkeswai und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;
davon
anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen:
...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachdarstellung mit Begründung:
a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 der Gemeinde Oldsum für das Gebiet westlich Eemelkeswai enthält Festsetzungen, durch welche die Planungsziele, d.h. die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung in Form von vier neuen Bauplätzen, umgesetzt werden können.
Das Verfahren wird in Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB durchgeführt, das Ausgleichserfordernis für die durch die Planänderung vorbereiteten Eingriffe entfällt somit.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und der Begründung.